Erster Corona-Jahrestag

Erster Corona-JahrestagGörlitz, 10. März 2021. Von Thomas Beier. Gestern war es ein Jahr her, dass im Landkreis Görlitz die erste Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde – eine gefühlte Ewigkeit, mit der viele schlecht umgehen können. Genährt von Halbwissen und Vermutungen hat sich in dieser Zeit ein befremdliches Misstrauen gegen Wissenschaft, Politik und Verwaltungen entwickelt, dass quer durch alle Schichten die Unterscheidung zwischen Kritik und notorischer Nörgelei zusätzlich erschwert.

Eine Ecke der Musikschule "Johann Adam Hiller" am Görlitzer Fischmarkt: Auch hier ist Einzelunterricht unter besonderen Auflagen wieder möglich
Archivbild: Foto: © BeierMedia.de
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Was die Pandemie lehrt

Die Krise, die mit der Corona-Pandemie einhergeht, legt schlaglichtartig offen, wie entwickelt eine Gesellschaft ist. So werden allzu menschliche Zweifel, die in komplexen Zusammenhängen entstehen, von politischen Rattenfängern genutzt, um Misstrauen zu säen und Verantwortungsträger zu diskreditieren. Es ist paradox: Einerseits werden "Ausstiegsszenarien" gefordert (als könne man aus eine Pandemie aussteigen), andererseits wird jeder, der sich dazu hireißen lässt, unter unsicheren Perspektiven konkrete Schritte anzukündigen, pingelig beim Wort genommen.

Gegen Dummheit, die stille wie die laute, ist noch kein Kraut gewachsen und der einzige Impfstoff dagegen ist Bildung, nicht etwa die formale in den MINT-Fächern, sondern jene im humanistisch-kulturellen Bereich, die Grundlagen für die Anschauung der Welt schafft. Wenn wir aus der Pandemie lernen, dann bitte auch das.

Gelernt werden muss auch in der Kommunikation – wohl wissend, dass das Kind bereits im Brunnen liegt. Eines der großen Übel ist die Umgehung der Presse und damit der Verzicht auf die journalistische Aufarbeitung von Informationen. Die Umgehung der Presse hat das Internet mit sich gebracht: So stellen auch Verwaltungen ihre an die Presse gerichteten Mitteilungen zur freien Verfügbarkeit online und – nicht genug – bezahlen dafür, dass unbedarfte Leute mit den Informationen in den sozialen Netzwerken herumdallern. Damit sinken eigentlich seriöse Informationen auf das Niveau der Kakophonie sogenannter alternativer Medien, in denen sich Verschwörungstheoretiker und sonstige Schwurbler austoben, Folge: Der deutsche Michel kann verlässliche Informationsquellen nicht mehr erkennen und zweifelt zudem wohl zu Recht an jenen, die zu Hofberichterstattern mutiert sind.

Wie könnte es sonst sein, dass noch immer die längst erwiesene Übersterblichkeit (Zittauer Anzeiger vom 23. Dezember 2020: Da habt ihr eure Toten!) infolge der Covid-19 Erkrankungen angezweifelt wird? Dass die Dank der verstärkten Infektionsschutzmaßnahmen ausgebliebene Grippewelle für die nächsten Verschwörungstheorien herhalten muss? Ist es noch mit den Grundwerten unserer Gesellschaft vereinbar, wenn sich eine Tageszeitung, der vielleicht gern auch mal einen Aufreger haben möchte, zu einer Headline in Zitatform "Dass die Alten sterben, ist die Regel" hinreißen lässt und den im Artikel verbreiteten Wirrwarr aus Halb- und Unwahrheiten erst zwei Tage per Facharzt und Kommentar richtigstellt?

Zu kritisieren ist die tagtägliche Verkündigung der als Folge der Corona-Pandemie eingetretenen Infektions- und Todeszahlen, ohne dem Laien eine Interpretationshilfe zu geben – so wird der Nährboden für immer wieder neue Spekulationen gelegt. Angesichts häufigerer Tests wird die Dunkelziffer an Infektionen inzwischen besser erfasst, wodurch die Fallzahlen steigen. Also macht es doch Sinn, die Zahl der erkannten Neuinfektionen ins Verhältrnis zur Zahl der durchgeführten Tests zu setzen. Zur Forderung "Aussagekraft der Statistiken erhöhen" kann man im Görlitzer Anzeiger vom 5. März 2021 nachlesen.

Wie sich die seit dem 8. März 2021 im Landkreis Görlitz und in ganz Sachsen geltenden Lockerungen auswirken, wird sich in einigen Wochen zeigen. Hauptrisiko ist und bleibt die augenscheinlich verbreitet mangelnde Akzeptanz der Vorsichtsmaßnahmen in der Bevölkerung. Bester Indikator ist noch immer der Supermarkt: Wie viele der Kunden nutzen die bereitgestellten Desinfektionsmittel, um EInkaufswagen und Hände zu desinfizieren? Es ist eine Minderheit.

Zur Situation im Landkreis Görlitz

Gestern, am 9. März 2021, lag die durch den Landkreis ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz bei 86,26 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den Zahlen des Robert-Koch-Instituts ergeben sich, darauf weist das Landratsamt hin, aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.

Einzelunterricht an Musikschulen möglich

Unter der Voraussetzung, dass sich die Beschäftigten in Musikschulen wöchentlich testen lassen und die Musikschüler ab einem Alter von elf Jahren jeweils einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen, sind nach § 4 Absatz 2 Nummer 12 der Corona-Schutz-Verordnung, so die Landkreisverwaltung, für Einzelunterricht die Öffnung von Musikschulen und der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen möglich.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung

Es ist noch nicht vorbei: Entsprechend § 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemwegsbedeckung grundsätzlich immer dann, wenn sich Personen im öffentlichen Raum – also auch im Freien – begegnen; das versteht sich als Ergänzung der weiteren Schutzmaßnahmen wie etwa der Quarantäne von Infizierten, des Abstands von anderthalb Metern zu anderen, von Hygieneregeln und häufigem Lüften. Alle weiteren Orte, an denen die Maskenpflicht gilt, sind ebenfalls in § 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelt.

Stand der Impfungen im Landkreis Görlitz

Seit Beginn der Corona-Schutzimpfung am 27. Dezember 2020 wurden nach Angaben des Sächsischen Sozialministeriums mit Stand vom 8. März 2021 im Landkreis Görlitz 17.876 Erstimpfungen und 5.985 Zweitimpfungen durchgeführt. Enthalten in diesen Zahlen sind nicht die Impfungen in den Krankenhäusern.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz weist daraufhin, dass auch geimpfte Personen nicht von den Quarantäne-Regeln und der Testpflicht ausgenommen sind. Zudem stellt das Gesundheitsamt keine Bescheinigungen zum Vorliegen von Antikörpern nach einer Coronavirus-Infektion aus.

Mehr:
Neue Bestimmungen in der Corona-Pandemie ab dem 8. März 2021

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  • Quelle: red / Thomas Beier | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 10.03.2021 - 07:05Uhr | Zuletzt geändert am 26.05.2021 - 07:03Uhr
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