Friedensrichter gesucht
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz sucht auf diesem Wege einen engagierten und lebenserfahrenen Bürger oder eine solche Bürgerin aus Görlitz als Friedensrichter für die Schiedsstelle 8.
Die Verfahren vor den Schiedsstellen dienen dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten von Parteien durch eine Einigung beizulegen.
Die Schiedsstellen sind für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wahrung nachbarrechtlicher Belange, Beachtung der Hausordnung) sowie über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre verantwortlich. Des Weiteren werden die Schiedsstellen als Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung (z. B. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Bedrohung) tätig.
Das Ehrenamt als Friedensrichter können Bürger übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollen und die Interesse an einer solchen Aufgabe haben.
Die Schiedsstelle 8 umfasst die Stadtteile Weinhübel, Rauschwalde, Biesnitz sowie die Ortsteile Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Kunnerwitz und Klein Neundorf.
Der - ggf. weibliche - Friedensrichter wird durch den Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Im Anschluss daran bedarf die Wahl des Friedensrichters der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Görlitz.
Bewerbung:
Die Stadt Görlitz bittet interessierte Personen, sich für die Tätigkeit eines/r Friedensrichters/in in der Schiedsstelle 8 der Stadt Görlitz zu bewerben.
Die Bewerbung ist schriftlich bis zum 31. Juli 2007 beim Justiziariat der Stadtverwaltung Görlitz, PF 30 01 31, 02806 Görlitz, einzureichen.
Auskünfte:
Nähere Auskünfte über das Amt eines Friedensrichters gibt Frau Prasse unter der Rufnummer 03581 - 67-1580 bzw. nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 12.06.2007 - 14:45Uhr | Zuletzt geändert am 12.06.2007 - 14:45Uhr
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