Schluss mit lustig
Dresden. Anlässlich wiederholter Bombendrohungen an Schulen weist Justizminister Geert Mackenroth auf die schwerwiegenden Folgen dieses Verhaltens für den Täter hin: "Die Androhung einer Bombenexplosion ist kein Dummer-Jungen-Streich, sondern ein Fall für den Staatsanwalt. Wer in solcher Weise Angst und Schrecken verbreitet, wird von unseren Staatsanwälten konsequent verfolgt."
Bombendrohungen ungeeignet als Scherze
"Mit einer strafrechtlichen Verurteilung können sich gerade Jugendliche ihre Zukunft völlig verbauen. Schwierigkeiten z.B. bei der Lehrstelle sind dann vorgezeichnet. Dies gilt erst recht, wenn die strafrechtliche Verurteilung im Führungszeugnis erscheint. Ein Jugendlicher, der durch einen solchen vermeintlichen Scherz erst einmal auf die schiefe Ebene gelangt ist, kann schnell weiter abgleiten. Außerdem können erhebliche Kosten z.B. für den Polizeieinsatz auf die Verantwortlichen zukommen. Für den Schulträger, die Lehrer und Mitschüler können sich Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger ergeben. Die Gesamtkosten belaufen sich leicht auf mehrere tausend Euro. Ich kann deshalb nur warnen: Solche Taten sind kein Pappenstiel. Bei einer Bombendrohung hört jeder Spaß auf", erklärte der Minister.
Die Ankündigung von Sprengstoffexplosionen, Amokläufen oder ähnlichem kann als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Die konsequente Strafverfolgung solchen Verhaltens schützt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und die allgemeine Rechtssicherheit. Im Jahr 2006 haben die sächsischen Staatsanwaltschaften in solchen Fällen gegen acht Beschuldigte Anklage erhoben. Gegen vier Jugendliche liegen bereits rechtskräftige Verurteilungen vor. In sieben Fällen aus dem Jahr 2007 laufen noch die Ermittlungen.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 05.05.2007 - 00:52Uhr | Zuletzt geändert am 05.05.2007 - 00:52Uhr
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