Holt die Landesgartenschau 2012!
Dresden. Die nächste - bereits sechste - sächsische Landesgartenschau findet im Jahr 2012 statt. Die Kommunen können sich darum bewerben. Der Görlitzer Anzeiger ruft die Bürgermeister auf: Holt die Landesgartenschau 2012 nach Ostsachsen!
Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ruft Bewerbungsrunde aus
Sachsens Kommunen können sich um die Ausrichtung der 6. Landesgartenschau bewerben. Der Aufruf dazu werde in Kürze im sächsischen Amtsblatt veröffentlicht, teilte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich am heutigen Dienstag, dem 23. Januar 2007, in Dresden mit.
Das Kabinett hatte zuvor seinem Vorschlag, die nächste Landesgartenschau im Jahr 2012 durchzuführen, zugestimmt. Der Freistaat wird auch die 6. Landesgartenschau finanziell unterstützen. Von den zuschussfähigen Investitionskosten in Höhe von maximal neun Millionen Euro wird das Land die Hälfte übernehmen. Nach Aussage des Ministers gibt es auch für die Durchführung der sechsmonatigen Schau und die Beteiligung der Fach- und Interessenverbände eine Unterstützung in Höhe von 300.000 Euro.
"Landesgartenschauen in Sachsen haben sich als Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung erwiesen", begründete Tillich die Entscheidung des Freistaates. Der Minister hob vor allem die langfristigen positiven Auswirkungen, die weit über die eigentliche Veranstaltung hinaus wirken würden, hervor. So sei beispielsweise Oschatz, Austragungsort der jüngsten Landesgartenschau, nach der Schließung der Schau um einige Attraktionen reicher. Aus der Blumenhalle ist eine Multifuntionshalle mit Kunststoffgleitbahn entstanden. Die ehemaligen "Heckenkabinette" werden jetzt als grüne Klassenzimmer genutzt. Mit dem neu angelegten Rosensee haben die Oschatzer ein Naherholungs-Kleinod erhalten. Für das schön gestaltete Areal übernahm der Lebenshilfe e. V. die Trägerschaft. Dadurch sind auch Arbeitsplätze für Behinderte entstanden.
Wichtige Voraussetzungen für die Bewerbung:
- ein Konzept mit einem Finanzierungsplan,
- ein bestätigter Flächennutzungsplan sowie ein Landschaftsplan,
- ein zusammenhängendes Gelände von mindestens 10 bis 15 Hektar.
Bewerbung:
- beim Umwelt- und Landwirtschaftsministerium
- Bewerbungsschluss: 30. Juli 2007.


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- Quelle: /SMUL0701231333
- Erstellt am 23.01.2007 - 18:12Uhr | Zuletzt geändert am 23.01.2007 - 18:12Uhr
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