Sachsen fördert wieder barrierefreies Bauen
Dresden | Landkreis Görlitz, 27. September 2017. Der Freistaat Sachsen legt auch im Jahr 2018 sein Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen mit dem schönen Namen "Lieblingsplätze für alle" wieder auf. Ziel ist es, bestehende Barrieren in Einrichtungen des Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches zu beseitigen. Insgesamt stehen 2,5 Millionen Euro bereit, davon für den Landkreis Görlitz 190.700 Euro.
Abbildung oben: Geht doch! Rampe statt Treppe.
Weineck: Handwerksbetriebe müssen speziell qualifiziert sein
Leuten mit eingeschränkter Mobilität und mit Behinderungen soll die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen wie beispielsweise Kinos, Museen, Cafés, Jugend- und Freizeittreffs oder auch Seniorenbegegnungsstätten erleichtert werden, damit sie diese nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen können. Allerdings werden öffentliche Gebäude, die sich in kommunaler Hand befinden, die öffentliche Infrastruktur und öffentliche Aufgabenträger nicht gefördert; ausnahmsweise ist eine Förderung aber möglich, wenn es sich um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt. Dazu zäglen zum Beispiel Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und Freibäder.
Wichtige Rahmenbedingungen:
- Die Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen nach DIN 18040-1 müssen beachtet werden.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Einzelmaßnahme sollen 25.000 Euro nicht überschreiten (sogenannte kleine Investitionen). Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25.000 Euro und kann bis zu hundert Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur barrierefreien Gestaltung betragen. Gefördert werden beispielsweise der Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage oder auch die Installation einer induktiven Höranlage.
- Das Vorhaben muss in der Bewilligungszeitspanne, die bis zum bis 31. Dezember 2018 geht, realisiert und abgeschlossen sein.
Die Landkreisverwaltung möchte solche Investitionen im gesamten Landkreis Görlitz unterstützen. Bei der Auswahl förderwürdiger Vorhaben sollen vor allem Einrichtungen mit Bedeutung für Behinderte unter dem Aspekt der Teilhabe berücksichtigt werden. Auch die unterschiedlichen Behinderungsarten sollen beachtet werden. Träger oder Betreiber von öffentlichen Einrichtungen können ihren Antrag mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren bis 4. Januar 2018 einreichen.
Eingereichte Anträge werden zeitnah geprüft, versichert die landkreisverwaltung. Ausgewählt werden die zu fördernden Projekte von einer Arbeitsgruppe. Der Gesamtantrag des Landkreises Görlitz mit der erforderlichen abgestimmten und priorisierten Maßnahmeliste muss dem Freistaat Sachsen in Gestalt der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsbehörde spätestens am 31. Januar 2018 vorliegen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz Elvira Mirle, deren Kontaktdaten neben weiteren Informationen hier einsehbar sind.
Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" wird auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes umgesetzt. Die Fördermittel werden durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bereitgestellt.
Handwerker brauchen nachhaltige Weiterbildung für Barrierefreiheit
Von Luna Christine Weineck. Ich begrüße es sehr, dass sich Sachsen so stark dafür einsetzt, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen können. Das ist durchaus nicht in jedem Bundesland so.Nebenbei bemerkt: Von der Entscheidung, Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen, werden nicht nur Sächsinnen und Sachsen profitieren. Auch für Menschen mit Behinderung aus anderen Bundesländern stellen barrierefreie "Lieblingsplätze" einen nicht zu unterschätzenden Anreiz dar, als Urlauber Land und Leute kennen zu lernen. Bis jetzt ist nämlich kaum ein Bundesland wirklich auf Barrierefreien Tourismus eingestellt. Das Land Sachsen hat jedoch auch in diesem Bereich mit der Initiative "Sachsen barrierfrei" bereits wichtige Impulse gesetzt, die durch dieses Förderprogramm noch unterstrichen werden.
Eine kleine Anregung habe ich aber noch dazu: Die Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen nach DIN 18040-1 lassen sich lediglich bei der Neuplanung von Gebäuden umsetzen. Wenn es jedoch darum geht, Bestandsgebäude anzupassen, stellen sie zwar eine wichtige Richtlinie dar, lassen sich in der Regel jedoch nicht 1:1 anwenden. Für Planer und Handwerker, die sich im Bereich Barrierefreiheit nachhaltig weitergebildet haben, dürfte es aber kein Problem darstellen, durch intelligente und manchmal auch unkonventionelle Lösungen Barrieren trotzdem weitestgehend abzubauen. Deshalb wünsche ich mir, dass alle Beteiligten und Entscheidungsträger darauf achten, dass ausführende Baufirmen auch nachweislich in diesem Bereich geschult worden sind. Die Komplexität dessen, was an Kenntnissen benötigt wird, um wirklich Barriefreies Bauen zu beherrschen, sollte nicht unterschätzt werden.
Luna Christine Weineck hat von 2013 bis 2014 in Berlin im Rahmen des Projektes "Demografischer Wandel als Chance für Handwerker/innen" (Download ca. 2,1MB) das Handwerker-Netzwerk "Die Rampenleger" aufgebaut sowie die "AG Barrierefrei Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg" gegründet. Außerdem bloggt sie regelmäßig auf der Webseite "Die Rampenleger" über Barrierefreies Bauen und entsprechende Produktlösungen.
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- Quelle: red / Luna Christine Weineck | Foto Rampe: Free-Photos, Foto Toilette: Lanz-Andy / Andy, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 27.09.2017 - 12:15Uhr | Zuletzt geändert am 09.02.2022 - 14:40Uhr
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