Wichtige Frist: Umtauschalter für Führerscheine
Görlitz, 1. Oktober 2023. Die Uhr tickt für Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 im Landkreis Görlitz. Bis zum 19. Januar 2024 müssen sie ihren alten Führerschein gegen einen modernen EU-Kartenführerschein umtauschen. Dies ist Teil einer europaweiten Initiative, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und einheitliche Standards zu etablieren.
Sicher unterwegs: Frist für Führerscheinumtausch in Görlitz im Blick behalten
Foto: Steffen L. auf Pixabay
Umtauschfristen nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum
Die Umtauschaktion betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Fristen sind nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum gestaffelt. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 endete die Umtauschfrist bereits am 19. Juli 2022, und für die Jahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023. Stand 18. September 2023 müssen noch 11.085 Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein gegen einen Kartenführerschein tauschen.
Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Insgesamt müssen 15.271 Führerscheininhaber bis zum 19. Januar 2024 handeln. Dies betrifft alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Verschiedene Umtauschstellen im Landkreis
Im Landkreis Görlitz stehen den Betroffenen mehrere Umtauschstellen zur Verfügung. Diese befinden sich in der Fahrerlaubnisbehörde in Niesky sowie in den Bürgerbüros in Löbau (Poststraße 20), Zittau (Neustadt 15) und Weißwasser/O.L. (Dr. Altmann-Straße 6). Auch das Servicebüro in Görlitz (Berliner Straße 37) bietet die Möglichkeit zum Führerscheinumtausch.
Terminvereinbarung rechtzeitig vornehmen
Die Bearbeitungsdauer für den Umtausch beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Angesichts der hohen Nachfrage kann es zu Engpässen bei der Terminvergabe kommen. Daher ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Die Terminbuchung ist bereits vier bis sechs Wochen im Voraus über die Internetseite des Kreises unter https://terminvergabe.landkreis.gr möglich.
Erforderliche Dokumente
Bei der Umtauschterminvereinbarung sollten die Betroffenen folgende Dokumente bereithalten:
- Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
- Alter Führerschein
- Biometrisches Lichtbild
- Falls der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt wurde, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anzufordern.
Ausblick auf weitere Umtauschfristen
Für Führerscheininhaber, die zwischen 1999 und Anfang 2013 einen Kartenführerschein erhalten haben, wird es ab 2025 einen gesonderten Umtauschaufruf seitens der Landkreisverwaltung geben. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Verpassen der Umtauschfrist Bußgelder drohen und der bisherige Führerschein seine Gültigkeit verliert. Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.
Der neu ausgestellte EU-Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet sein. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Ein rechtzeitiger Umtausch vor Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist wird den Betroffenen lange Wartezeiten und Bearbeitungszeiten ersparen und die Verfügbarkeit von Terminen positiv beeinflussen.



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- Quelle: red / Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 25.09.2023 - 11:05Uhr | Zuletzt geändert am 01.10.2023 - 22:53Uhr
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