LED-Beleuchtung im Straßenverkehr

LED-Beleuchtung im StraßenverkehrGörlitz, 15. September 2022. Wer als Kraftfahrer viel unterwegs sein muss, kennt die Schrecksekunde, wenn bei schlechter Sicht wieder einmal ein langsames vorausfahrendes Fahrzeug ein viel zu trübes Schlusslicht hat. Die Ansprüche an die Fahrzeugbeleuchtung sind deutlich gestiegen.

Abb: Typisch VW Käfer – nicht nur das Logo wurde im Laufe der Jahre immer größer, sondern auch die Heckleuchten
Bildquelle: Pexels, Pixabay License
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Ohne Bauartgenehmigung fährt gar nichts!

Dabei ist alles, was mit einem Kraftfahrzeug und seiner Beleuchtung zu tun hat, detailliert geregelt. Zu Schlussleuchten etwa finden sich die Angaben in Paragraf 53 StVZO. Ebenso wichtig: An Fahrzeugen dürfen nur bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden. Erkennbar ist das an einem Genehmigungszeichen, aus dem die Genehmigungsbehörde und die Genehmigungsnummer hervorgehen. LED-Technik spielt hier ihre Vorteile aus: hell, weniger Energieverbrauch, geringere Erwärmung, lange Lebensdauer.

Risiko ältere Fahrzeuge

Im Fahrzeugzeitalter zwischen Petroleumlampe und LED-Leuchte waren als Heckbeleuchtung der allermeisten Kraftfahrzeuge Glühbirnen oder Soffitten mit einer elektrischen Leistung von fünf Watt vorgeschrieben. Allerdings wurde die Heckbeleuchtung der Kraftfahrzeuge bis in die 1960er Jahre hinein offenbar als nicht so wichtig angesehen. Entsprechend klein waren die Lichtaustrittsflächen. In Zeiten geringer Verkehrsdichte mag das akzeptabel gewesen sein, heute hingegen sind gerade solche alten Fahrzeuge aus dieser Sicht ein Sicherheitsrisiko. Hinzu kommt, dass Glühlampen im Betrieb heiß werden. Rot gefärbte Lichtaustrittsflächen aus Kunststoff werden dadurch unter Umständen nicht nur spröde, sondern im Laufe der Zeit auch matt, was die Erkennbarkeit für andere weiter erschwert.

Ältere Anhänger und fahrbare Arbeitsmaschinen gegebenenfalls umrüsten

Nun sind derartig alte Autos und Motorräder mittlerweile sehr selten und werden eher als Oldtimer gehegt und gepflegt. Handlungsbedarf besteht jedoch immer wieder beim Ersatz von Anhänger Rückleuchten, wenn diese verschlissen oder eben nicht mehr ausreichend hell sind. Hier geht es nicht nur um ältere Pkw-Lastenhänger oder Wohnanhänger, sondern auch um gewerblich genutzte Fahrzeuge. Inbesondere ältere landwirtschaftlich genutzte Maschinen, die von Traktoren gezogen werden oder dort angebaut sind und nur selten auf der Straße bewegt werden, sind manchmal schlecht beleuchtet – und das, obwohl sie bei einem Unfall ganz besonders gefährlich sind!

Fantasiebeleuchtung verboten

Allerdings regt die Fahrzeugbeleuchtung auch die Fantasie mancher Fahrzeugbesitzer an. Vor Jahren waren etwa blaue Zusatzleuchten in Mode, weil viele dachten, das falle nicht unter irgendwelche Vorschriften. Irrtum! heute sind diese Irrlichter aus dem Straßenverkehr verbannt. In der Tuning-Szene erfreute sich etwa die Unterbodenbeleuchtung einiger Beliebtheit, doch auch hier herrscht Klarheit: eindeutig verboten! Das gilt übrigens auch für beleuchtete Weihnachtsbäume, ob nun innen oder außen am Fahrzeug. Untersagt sind auch beleuchtete Namenszüge und Lichterketten aller Art. Der TÜV Nord hat zusammengestellt, was der Gesetzgeber an Fahrzeugen nicht sehen will.

Blendeffekte

Doch auch bei den Scheinwerfern gibt es neue Probleme, wenn auch nicht zulassungstechnischer Art. Hier sind es Blendeffekte durch LED-Licht, die das Auge womöglich schädigen können. Darum geht es: Wer nachts unterwegs ist, bei dem weiten sich die Pupillen. Tritt ein sehr heller LED-Lichtstrahl ins Auge, so verengen sich die Pupillen mit einer gewissen Verzögerung, aber schlimmer: Weil der geblendete instinktiv in die Lichtquelle schaut, fällt das grelle Licht mit hohem Blauanteil fällt ungehindert auf die Makula, den Ort des schärfsten Sehens, die dadurch geschädigt werden könnte. Hinzu kommt: Während die Pupille zwar verzögert, aber doch relativ schnell “abblendet”, braucht sie mitunter Minuten, um sich wieder an weniger Licht zu gewöhnen; für Kraftfahrer kann das einen Blindflug bedeuten.:

Radfahrer in der Verantwortung

Solche Blendeffekte treten typisch ein, wenn sich zwei Fahrzeuge kurz vor einer Bergkuppe entgegenkommen und die Fahrer in den Lichtkegel des Abblendlichts schauen, als wäre das Fernlicht aktiviert. Schmerzhafte Blendungen gibt es auch durch die Unsitte, bei einem entgegenkommenden Fahrzeug zwar abzublenden, aber noch bevor es passiert wurde, bereits wieder aufzublenden. Eine weitere, nicht zu unterschätzende Blendquelle sind Radfahrer, die moderne LED-Lampen als Scheinwerfer – manchmal gar in Form von Stirnlampen – nutzen, dies aber nicht sachgemäß einstellen. Fahrradscheinwerfer erreichen heute leicht Helligkeiten ähnlich wie ein Motorradscheinwerfer, sind aber in aller Regel nicht starr befestigt. Hier tragen Radfahrer eine besondere Verantwortung, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.

Straßenbeleuchtung: hell nicht immer gut

Das eine zu helle Straßenbeleuchtung zu schlechterem Sehen führen kann, ist – so meinen einige – am Fußgängerüberweg in Görlitz-Schlauroth zu erkennen. Der sei in einem engen Bereich so hell erleuchtet, dass aus Fahrersicht Kontraste verloren gehen und womöglich das Gegenteil von dem erreicht wird, was beabsichtigt ist: Fußgänger, die bei Dunkelheit die Fahrbahn überqueren, besser zu erkennen. Für gutes Sehen kommt es eher auf eine gleichmäßige Ausleuchtung an.

Mehr:
Ausführlich beleuchtet werden Beleuchtungsfragen an Fahrzeugen und auf Straßen von Manuel Philipp von den Paten der Nacht.

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  • Quelle: TEB | Bildquelle: Pexels, Pixabay License
  • Erstellt am 15.09.2022 - 14:40Uhr | Zuletzt geändert am 15.09.2022 - 15:28Uhr
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