Beachten bei ILE-Förderung und Hochwasser
Markersdorf, 13. Juni 2013. Auf kurze Fristen bei der Schadensmitteilung bei Hochwasser- und Unwetterschäden an Objekten, die über die Förderrichtlinie "Integrierte ländliche Entwicklung" (ILE) bezuschusst wurden, weist die Webseite der Gemeinde Markersdorf hin.
Nur zehn Tage Meldefrist
Im Schadensfall sollte man schnellstens die Bewilligungsstelle beim Landkreis Görlitz in Löbau kontaktieren - die Frist beträgt nur zehn Tage.
Erfahren Sie mehr auf www.markersdorf.de vom 13. Juni 2013:
Zum Hochwasser bei ILE-geförderten Objekten


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

-
Wie Anlageklassen verschmelzen: Was Trader über hybride Produkte wissen müssen
Görlitz, 11. Juni 2025. Noch vor wenigen Jahren blieben Anlageklassen in ihren eigenen Bahnen. ... -
Sparbuch und mehr: Wie können Eltern sinnvoll für Kinder investieren?
Görlitz, 10. Juni 2025. Ein Kind zu bekommen verändert vieles – auch den Blick aufs ... -
Sommer in der Stadt: Orte und Angebote für urbane Erholung in Görlitz
Görlitz, 2. Juni 2025. Wenn die Temperaturen steigen, wächst das Bedürfnis nach Erhol... -
Glanzvoll durchs Zuhause – Die besten Tipps für eine effektive Hausreinigung
Görlitz, 28. Mai 2025. Ein gepflegtes Zuhause fühlt sich nicht nur besser an, es sorgt auc... -
Perfekte Outfits für die Einschulung von Jungen und Mädchen im Jahr 2025
Görlitz, 26. Mai 2025. Wie wählt man die ideale Kleidung für einen aktiven Schultag a...
- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 13.06.2013 - 01:29Uhr | Zuletzt geändert am 13.06.2013 - 01:38Uhr
Seite drucken