Beachten bei ILE-Förderung und Hochwasser
Markersdorf, 13. Juni 2013. Auf kurze Fristen bei der Schadensmitteilung bei Hochwasser- und Unwetterschäden an Objekten, die über die Förderrichtlinie "Integrierte ländliche Entwicklung" (ILE) bezuschusst wurden, weist die Webseite der Gemeinde Markersdorf hin.
Nur zehn Tage Meldefrist
Im Schadensfall sollte man schnellstens die Bewilligungsstelle beim Landkreis Görlitz in Löbau kontaktieren - die Frist beträgt nur zehn Tage.
Erfahren Sie mehr auf www.markersdorf.de vom 13. Juni 2013:
Zum Hochwasser bei ILE-geförderten Objekten


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

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- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 13.06.2013 - 01:29Uhr | Zuletzt geändert am 13.06.2013 - 01:38Uhr
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