Beachten bei ILE-Förderung und Hochwasser
Markersdorf, 13. Juni 2013. Auf kurze Fristen bei der Schadensmitteilung bei Hochwasser- und Unwetterschäden an Objekten, die über die Förderrichtlinie "Integrierte ländliche Entwicklung" (ILE) bezuschusst wurden, weist die Webseite der Gemeinde Markersdorf hin.
Nur zehn Tage Meldefrist
Im Schadensfall sollte man schnellstens die Bewilligungsstelle beim Landkreis Görlitz in Löbau kontaktieren - die Frist beträgt nur zehn Tage.
Erfahren Sie mehr auf www.markersdorf.de vom 13. Juni 2013:
Zum Hochwasser bei ILE-geförderten Objekten
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Die Kunst der Vorsorge: Warum der Ausbildungsstart mehr als ein Karriereschritt ist
Görlitz, 24. März 2026. Der erste Tag der Ausbildung fühlt sich oft an wie ein Sprung...
-
Neue Arbeitswelten in Görlitz – Warum das Büro zum zweiten Wohnzimmer wird
Görlitz, 12. März 2026. Wandel der Bürokultur in der Oberlausitz: Die Arbeitswel...
-
Bis zu 12.500 Euro Förderung für barrierefreie Umbauten möglich
Görlitz, 9. März 2026. Die Sächsische Staatsregierung hat eine Neufassung der Fö...
-
Zäune aus Polen: Worauf es bei Material, Korrosionsschutz und Montage ankommt
Görlitz, 24. Februar 2026. Ein Zaun ist für viele Eigentümer mehr als eine Grundst&uu...
-
Finanzen im Gleichgewicht: Wege zu einer stabilen Finanzplanung
Görlitz, 24. Februar 2026. Finanzielle Sicherheit gilt als abstrakter Begriff – bis unerw...
- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 13.06.2013 - 01:29Uhr | Zuletzt geändert am 13.06.2013 - 01:38Uhr
Seite drucken
