Soforthilfe für Hochwasserbetroffene
Landkreis Görlitz, 6. Juni 2013. Für vom Juni-Hochwasser 2013 direkt betroffene Einwohner im Landkreis Görlitz stellt das Sächsische Finanzministerium 250.000 Euro an Soforthilfen bereit. Das Geld wird in Höhe von einmalig 400 Euro an jedem betroffenen Erwachsenen und 250 Euro für jedes betroffene minderjährige Kind gezahlt, allerdings je Haushalt begrenzt auf eine Maximalsumme von 2.000 Euro.
Unbürokratisches Verfahren angekündigt
Um das Hilfsgeld zu erhalten, müssen die Geschädigten bei ihrer Stadt oder Gemeinde den "Antrag Soforthilfe" so schnell wie möglich schriftlich einreichen. Die Bewilligungszeitspanne endet am 25. Juni 2013.
In den vom Juni-Hochwasser betroffenen Gemeinden wird das Geld auf en Antrag hin unbürokratisch ausgezahlt.
Wer darf für welche Schäden die Soforthilfe beantragen?
Die Soforthilfe beantragen dürfen nur Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in der jeweiligen vom Hochwasser betroffenen Gemeinde gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum betroffen ist.
Dabei müssen durch das Hochwasser mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen im Wohngebäude durch Oberflächenwasser überflutet worden sein und es muss dadurch Sachschaden entstanden sein.
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Antrag Soforthilfe Junihochwasser 2013
Noch Fragen?
Für weitere Fragen stehen die Kommunen wie auch die Stabsstelle Flut des Landkreises Görlitz, bei der die Schadenserfassung koordiniert wird, unter Tel. 03583 - 72 13 33 zur Verfügung.


Soforthilfe Hochwasser zum nachlesen
Von Jens am 07.06.2013 - 15:21Uhr
Hier das Ganze nochmal zum nachlesen:
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/158083
Soforthilfe Hochwasser
Von Jens am 07.06.2013 - 08:44Uhr
Na also, es gibt doch Hochwasseropfer 1. und 2. Klasse!
Während den Betroffenen des Hochwassers 2010 in unserer Region eine unbürokratische Soforthilfe standhaft von Herrn Tillich und der Landesregierung verweigert worden ist, handeln die gleichen Herren jetzt, kurz vor den Wahlen viel großzügiger.
Damals wurden Politiker wie der OB Paulick sogar beschimpft und als unredlich hingestellt, als diese eine solche Soforthilfe forderten. Auch das Ringen um wenigstens Schadenersatz vom Verursacher der Flut, dem Betreiber der Witka-Talsperre ist von Sachsen nicht unterstützt worden, auch da ist Paulick beschimpft worden, als er Strafanzeige stellte.
Die Opfer sind verhöhnt worden, als Tillich in seiner Regierungserklärung von einem Ereignis, das im Unterschied zu 2002 (Zitat): "...nur in dünn oder nicht besiedelten Gebieten..." stattgefunden habe, gesprochen hat. Und zur Krönung des Hohnes sagte er noch, dass ja jeder, der Geld bei der Versicherung gespart habe, nun selber dran Schuld sei! Dabei ist er auch noch von den lokalen Abgeordneten Herrn Bandmann (CDU) und Frau Schütz (FDP) unterstützt worden.
Wir beobachten Euch und haben das nicht vergessen!

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- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 06.06.2013 - 22:58Uhr | Zuletzt geändert am 07.06.2013 - 14:23Uhr
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