Förderung von Naturschutzprojekten erleichtert
Dresden. Die Förderrichtlinie "Natürliches Erbe“ erlaubt es, die Gestaltung von Biotopen, Artenschutzmaßnahmen und naturbezogene Öffentlichkeitsarbeit. mit Zuwendungen bis zu 100 Prozent der Ausgaben zu fördern. Problem: Vereine, Verbände und Stiftungen, die solche Naturschutzprojekte realisieren möchten, müssen finanziell in Vorleistung gehen. Dafür fehlen oft die flüssigen Mittel. Ein neues Vorfinanzierungsdarlehen, das bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden kann, soll diese Zwischenfinanzierung ermöglichen.
Zwischenfinanzierung ermöglicht größere Vorhaben
Mit dem neuen Darlehen will es der Freistaat Sachsen Verbänden, Vereinen und Stiftungen erleichtern, Naturschutzmaßnahmen umzusetzen.
Von denen kann einen Antrag auf das zinsgünstige Darlehen stellen, wer über eine Bestätigung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie verfügt, die bestätigt, dass für die jeweiligen Projekte Fördermittel aus der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe“ (RL NE/2007) genehmigt sind.
Das Darlehen kann über Summen zwischen 10.000 und 50.000 Euro gewährt werden. Flexibel sind Laufzeit und Auszahlungsfristen, sie unterliegen der individuellen Vereinbarung mit der SAB.
"Mit diesen Vorfinanzierungsdarlehen unterstützen wir die wichtige Arbeit der Naturschützer“, fasst Sachsens Umweltminister Frank Kupfer zusammen. "Bei ihren Projekten müssen die Naturschützer in Vorleistung gehen, bevor sie die Förderung erhalten. Vor allem Vereine und Verbände verfügen jedoch nicht über die notwendigen finanziellen Reserven, um größere oder mehrere Vorhaben zu bezahlen. Das Darlehen hilft ihnen bei der Zwischenfinanzierung ihrer Projekte.“
Antragsformular:
http://www.sab.sachsen.de/ne
Richtlinie "Natürliches Erbe“:
http://www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE
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- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 12.02.2013 - 05:17Uhr | Zuletzt geändert am 12.02.2013 - 05:39Uhr
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