Ausgeknallt an der Görlitzer Altstadtbrücke

Görlitz. Für Lärmempfindliche und Leute mit Feuerwerks-Phobie dürfte die deutsche Hälfte der Görlitzer Altstadtbrücke in der Silvesternacht für wenige Stunden zur Insel der Ruhe werden: Mittels einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Görlitz auf dem Areal von Flussmitte bis zu 50 Meter um die Brücke auf deutscher Seite das Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse untersagt.

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Unmittelbarer Zwang angedroht

Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2012, 22 Uhr, bis zum Neujahrstag 2 Uhr.

Wer dem Verbot zuwiderhandelt, dem wird die "Wegnahme durch unmittelbaren Zwang" angedroht.

Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist das Sächsische Polizeigesetz (SächsPolG).


Kommentar:

Gut so!

Hoffentlich ist diese vorsorgliche Maßnahme der Stadt Görlitz mit der Verwaltung auf der anderen Neißeseite abgestimmt, damit dort eine identische Regelung gilt.

Ihr alter Knaller

Fritz R. Stänker


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  • Quelle: red | Fotos: BeierMedia.de
  • Erstellt am 20.12.2012 - 06:49Uhr | Zuletzt geändert am 20.12.2012 - 07:13Uhr
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