Ausgeknallt an der Görlitzer Altstadtbrücke
Görlitz. Für Lärmempfindliche und Leute mit Feuerwerks-Phobie dürfte die deutsche Hälfte der Görlitzer Altstadtbrücke in der Silvesternacht für wenige Stunden zur Insel der Ruhe werden: Mittels einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Görlitz auf dem Areal von Flussmitte bis zu 50 Meter um die Brücke auf deutscher Seite das Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse untersagt.
Unmittelbarer Zwang angedroht
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2012, 22 Uhr, bis zum Neujahrstag 2 Uhr.
Wer dem Verbot zuwiderhandelt, dem wird die "Wegnahme durch unmittelbaren Zwang" angedroht.
Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist das Sächsische Polizeigesetz (SächsPolG).
Kommentar:
Gut so!
Hoffentlich ist diese vorsorgliche Maßnahme der Stadt Görlitz mit der Verwaltung auf der anderen Neißeseite abgestimmt, damit dort eine identische Regelung gilt.
Ihr alter Knaller
Fritz R. Stänker



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- Quelle: red | Fotos: BeierMedia.de
- Erstellt am 20.12.2012 - 06:49Uhr | Zuletzt geändert am 20.12.2012 - 07:13Uhr
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