Görlitzer Ortsteile können von neuer ILE-Förderung profitieren

Dresden | Görlitz-Zgorzelec. In Sachsen ist am 14. August 2009 die neue Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) in Kraft getreten. Damit unterstützt der Freistaat den ländlichen Raum - und damit einige Görlitzer Ortsteile sowie viele Orte im Landkreis - noch umfangreicher als bisher. Bis 2013 stehen 422 Millionen Euro für verschiedene Projekte auf dem Land zur Verfügung. Kern der überarbeiteten Richtlinie ist die Erweiterung der Gebietskulisse auf eigenständige Orte mit bis zu 5 000 Einwohnern. Bisher lag die Grenze für eine mögliche ILE-Förderung bei 2000 Einwohnern. Alle förderfähigen Gemeinden können ab sofort statt bisher maximal 25.000 Euro nun bis zu 100.000 Euro für kleinere touristische Infrastrukturmaßnahmen erhalten.

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Leer stehende Häuser können nun auch beim Innenausbau gefördert werden

Von der Ausdehnung der Gebietkulisse für die ILE-Förderung würden weit über eine halbe Millionen Sachsen in 365 Orten profitieren, sagte Landwirtschaftsminister Frank Kupfer. Wichtige Punkte speziell für Sachsen seien ergänzt.

Auch hob er die Austoclung des Maximalbetrages hervor: „Damit helfen wir in noch stärkerem Maße bei der Schaffung von Lehr- und Erlebnispfaden, von Spiel-, Park- und Rastplätzen für Touristen.“ Die Fördersätze für soziale und kulturelle Einrichtungen würden von bisher maximal 55 Prozent auf jetzt 65 Prozent angehoben.

Mehr Förderung für leer stehende ländliche Häuser


Eine weitere Neuerung ist die Förderung beim Ausbau bisher leerstehender ländlicher Häuser und Höfe. Bei einer Nutzung als Hauptwohnsitz wird zukünftig nicht nur die Außensanierung, sondern auch der Innenausbau finanziell unterstützt. Auch der kommunale Straßenausbau wird mit der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ weiterhin gefördert. „Ich hoffe, dass diese umfangreichen Möglichkeiten schnellstmöglich angenommen werden und der Ländlichen Entwicklung in Sachsen einen weiteren Schub verleihen“, appellierte der Minister.

Die Förderanträge können ab sofort bei den zuständigen Landratsämtern abgegeben werden.


Liste der föderfähigen Orte und Ortsteile:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/GK_Internetfassung_Aenderung_RL_ILE_Stand_13_08_09.pdf

Hintergrund:
Von 1991 bis 2007 flossen 2,2 Milliarden Euro an Fördermitteln in den ländlichen Raum, die Investitionen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro ermöglichten. Dazu gehört zum Beispiel die Renovierung von mehr als 40 000 ortsbildtypischen Gebäuden durch Kommunen oder Privatpersonen. Darüber hinaus wurden mit den Mitteln der ländlichen Entwicklung 1 560 Kilometer kommunale Straßen saniert und etwa 2 000 Arbeitsplätze bei kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen worden.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

ILE-Förderung

Von B. Kunz am 26.08.2009 - 15:08Uhr
Die Anträge sind nicht direkt beim Landratsamt einzureichen, sondern zuerst ist das Votum des Koordinierungskreises der ILE-Region notwendig.

Dazu bitte Kontakt zum Regionalmanagement Östliche Oberlausitz aufnehmen und das Projekt vorstellen.

Nähere Informationen unter www.oestliche-oberlausitz.de

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 15.08.2009 - 02:12Uhr | Zuletzt geändert am 15.08.2009 - 02:22Uhr
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