Einebnung von Erdreihengräbern
Görlitz-Zgorzelec. Die Nutzungsrechte an Reihengräbern auf dem kommunalen Friedhof werden nach Ablauf der Ruhefristen an den Städtischen Friedhof Görlitz rückübertragen. Gemäß Friedhofssatzung der Stadt Görlitz werden die Grabstellen eingeebnet. Dies betrifft den Neuen Friedhof, Abteilung 03, Erdreihengräber, belegt von September 1980 bis Juni 1984. Die Grabstätten, bei denen eine zweite Belegung erfolgte und deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, bleiben erhalten.
Grabmäler können mit Erlaubnisschein beräumt werden
Angehörige bzw. Erben der Verstorbenen sowie die Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben, werden gebeten, diesen bis spätestens 31. Dezember 2009 mündlich oder schriftlich beim Städtischen Friedhof Görlitz, Schanze 11 b, 02826 Görlitz, geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 1. Januar 2010 nicht abgeräumt sind, werden durch die Stadt Görlitz entfernt. Bäume und Sträucher dürfen nicht entfernt werden.
Die Stadt Görlitz ist zur Aufbewahrung abgeräumter Gegenstände nicht verpflichtet.
Erreichbarkeit:
Sekretariat: Tel. 03581 - 40 10 12
Grabstellenangelegenheiten: Tel. 03581 - 64 97 12
Friedhofsunterhaltung: 03581 - 6 49 01 16
Fax: 03581 - 6 49 00 99
eMail: staedtischer-friedhof(at)goerlitz.de (at)=@



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- Quelle: /red
- Erstellt am 01.07.2009 - 10:35Uhr | Zuletzt geändert am 01.07.2009 - 10:42Uhr
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