Steuerliche Änderung für gemeinnützige Vereine
Markersdorf. Über eine steuerliche Veränderung für gemeinnützige Vereine berichtet das SOZIALblatt.
Mustersatzung jetzt verbindlich
Um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu kommen, ist die bisherige "unverbindliche Mustersatzung" ist für nach dem 31. Dezember 2008 neu gegründete gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften gesetzlich festgeschrieben.
Mehr:
http://www.sozialblatt.de
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
It´s a match: Welcher BH passt unter welches Oberteil?
Görlitz, 23. April 2026. Mit steigenden Temperaturen findet in vielen deutschen Kleiderschr&aum...
-
Frühling im Garten: Inspirationen für eine gelungene Neugestaltung
Görlitz, 7. April 2026. Mit den ersten warmen Tagen zeigt sich, wo Gärten neues Potenzial ...
-
Görlitzer Feste sicher gestalten – die richtige Kühlung für Speisen und Getränke
Görlitz, 1. April 2026. Lebensmittelhygiene als Grundpfeiler erfolgreicher Veranstaltungen: Bei...
-
Warum Briefumschläge und Versandtaschen weiterhin unverzichtbar sind
Görlitz, 30. März 2026. Es gibt Momente im Alltag, die so selbstverständlich scheinen...
-
Wann ist eine professionelle Grundreinigung wirklich sinnvoll?
Görlitz, 30. März 2026. Der Unterschied zwischen Hausputz und Grundreinigung: Die wöc...
- Quelle: /red
- Erstellt am 20.02.2009 - 14:39Uhr | Zuletzt geändert am 20.02.2009 - 14:48Uhr
Seite drucken
