Steuerliche Änderung für gemeinnützige Vereine
Markersdorf. Über eine steuerliche Veränderung für gemeinnützige Vereine berichtet das SOZIALblatt.
Mustersatzung jetzt verbindlich
Um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu kommen, ist die bisherige "unverbindliche Mustersatzung" ist für nach dem 31. Dezember 2008 neu gegründete gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften gesetzlich festgeschrieben.
Mehr:
http://www.sozialblatt.de
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- Quelle: /red
- Erstellt am 20.02.2009 - 14:39Uhr | Zuletzt geändert am 20.02.2009 - 14:48Uhr
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