Meister-BAföG

Sachsen. Vom Gesellen zum Meister: Der Meisterbrief ist der Einstieg zum Aufstieg. „Sowohl in der Theorie als in der Praxis ein Meister - diese Kombination ist in der Wirtschaft immer stärker gefragt“, so Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk zu den vom Statistischen Landesamt Sachsen veröffentlichten Zahlen zum „Meister-BAföG“. Insgesamt hatten im vergangenen Jahr mehr als 6 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz genutzt. Für 2007 wurden sächsischen Teilnehmern an beruflichen Aufstiegsfortbildungen rund 17, 6 Mio. Euro bewilligt.

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Bund soll BaföG den Lebenshaltungskosten anpassen

„Seit Jahresbeginn 2008 konnten bereits 12 Mio. Euro bewilligt werden. Das zeigt, das Interesse über diesen Bildungsweg, eine eigene Existenz zu gründen bzw. die Eintrittskarte in die Top-Etagen der deutschen Wirtschaft in den Händen zu halten, wächst wieder. Vor dem Hintergrund des künftigen Fachkräftemangels könnten es aber noch mehr sein“, appellierte Jurk. Darum müsse der Bund nun zügig die Förderbedingungen den gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt anpassen.

So gewinnt die berufsbegleitende Variante der Fortbildung für Teilnehmer, Arbeitgeber und die öffentliche Hand immer mehr an Gewicht. Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Teilnehmerzahlen bei den Teilzeitmaßnahmen verdeutlichen dies. „Lernen im Prozess der Arbeit ist nicht nur wirtschaftlich, sondern zeigt auch deutlich bessere Lernergebnisse“, so Jurk. Der Minister forderte auch, dass die Bedingungen, unter denen bei einer Existenzgründung das Darlehen zum Teil erlassen werden kann, vereinfacht werden müssten.

Hintergrund:

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz -auch Meister-BAföG genannt- ist ein wichtiges Förderinstrument für die berufliche Fortbildung. Unterstützt werden vorrangig Fortbildungsmaßnahmen, die gezielt fachlich auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ist für die Auszahlung der Fördermittel im Freistaat Sachsen zuständig. Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern beraten die Antragsteller individuell und erstellen die Förderbescheide. Die Kammern beraten intensiv fachlich zu den Meisterkursen oder anderen vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen. Gleichzeitig werden Wege zur Betriebsübernahme oder der Schritt in die Selbständigkeit aufgezeigt.

Mehr:
http://www.meister-bafoeg.info

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 30.08.2008 - 08:50Uhr | Zuletzt geändert am 30.08.2008 - 08:50Uhr
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