Tonne blau
Görlitz-Zgorzelec. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat Klarheit geschaffen: Auch gewerbliche Entsorger dürfen im Görlitzer Stadtgebiet die so genannte "Blaue Tonne" zur Altpapiererfassung aufstellen. Damit steht es dem Bürger im Grunde frei, von welchem Anbieter er sich eine Blaue Tonne aufstellen lässt.
Wettbewerb in der Altpapierentsorgung für private Haushalte zu erwarten
Die Diskussion und der folgende Rechtsstreit waren hochgekocht, als im November 2007 die Firma Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG aus Heidenau mit der gewerblichen Altpapiersammlung im Görlitzer Stadtgebiet beginnen wollte. Die Sammlung wurde mit einer Verfügung durch die Stadt untersagt, weil sie Angst um ihre Einnahmen ins Stadtsäckel hatte - in Zeiten steigender stark steigender Rogstoffpreise werden Abfälle nämlich immer wertvoller. Auch wurde seitens der Stadt das bestehende Vertragsverhältnis bezüglich der Altpapierentsorgung ins Feld geführt.
Dieser Argumentation wurde in einem ersten Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) Dresden gefolgt und die sofortige Vollziehung der Verfügung bestätigt. Daraufhin legte der gewerbliche Sammler Beschwerde beim OVG Bautzen ein. Am 27. Juni 2008 fasste das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Beschluss, dass die Entscheidung des VG Dresden zu ändern sei. Die sofortige Vollziehung und damit die sofortige Untersagung der gewerblichen Sammlung sei nicht gerechtfertigt. Praktisch: Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG und weitere Wettbewerber dürfen nun - richterlich festgestellt - in Görlitz Altpapier über die Blaue Tonne sammeln.
Wer die Blaue Tonne partout nicht will, sollte sich zwecks Abholung der Behälter direkt mit den stellenden Unternehmen in Verbindung setzen.
Die Stadtverwaltung Görlitz weist darauf hin, dass mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrags zur Altpapierentsorgung und dem Wechsel der Zuständigkeit der Aufgabe zum Landkreis Görlitz am 31. Dezember 2008 auch die Depotcontainer für Pappe und Papier von den Standplätzen entfernt werden. Mit dem Beschluss des OVG Bautzen wäre ein Weiterbetrieb dieses Systems unter den derzeit vereinbarten Rahmenbedingungen ohnehin nicht realisierbar. Ein Festhalten am System hätte steigende Abfallgebühren zur Folge.
Kommentar
Es scheint sich zum deutschen Kulturbestandteil zu entwickeln, dass strittige Fragen vor Gericht geklärt werden - Gerichtsdemokratie könnte man das nennen, wenn beispielsweise der Bund ein Gesetz erlässt und letztlich erst Karlsruhe feststellt, ob das überhaupt so geht, was da im Gesetz aufgeschrieben steht.
Dass eine städtische Verwaltung die Interessen der Stadt und damit ihrer Bürger vertritt und ggf. das Risiko einer gerichtlichen Klärung eingeht, das ist hingegen normal und sogar wünschenswert - vorausgesetzt, die Erfolgsaussichten wurden vorher geprüft, die Argumente des Streitgegners gehört, Präzedenzfälle untersucht, die zukünftige Entwicklung berücksichtigt.
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- Quelle: /red | Archivbild: /BeierMedia.de
- Erstellt am 08.07.2008 - 09:24Uhr | Zuletzt geändert am 08.07.2008 - 10:49Uhr
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