Gewässerschau
Görlitz-Zgorzelec. Die Untere Wasserbehörde der Kreisfreien Stadt Görlitz hat eine Gewässerschau der Gewässer 1. Ordnung für den 12. März 2008 angekündigt. Gesetzliche Grundlafe ist der § 98 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146).
Grundstücke dürfen betreten werden
An diesem Tag werden in der Zeit von 9 bis ca. 14.30 Uhr die Gewässer 1. Ordnung besichtigt. Zu diesen Gewässern zählen die Pließnitz, von der Stadtgrenze bis zur Mündung (Fluss-Kilometer 3,5 bis 0), und die Lausitzer Neiße entlang der Stadtgrenze (Fluss-Kilometer 167,8 bis 142,3).
Die Gewässerunterhaltung der Pließnitz und der Lausitzer Neiße erfolgt durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der Prioritätenliste der Gewässerschau und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Die Gewässerschaukommission ist gemäß § 95 Sächsisches Wassergesetz befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben die Grundstücke zu betreten.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 29.01.2008 - 16:54Uhr | Zuletzt geändert am 29.01.2008 - 16:59Uhr
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