Ältere Arbeitslose müssen abwarten
Bautzen. Die Agentur für Arbeit Bautzen informiert zur geplanten Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für Arbeitslosengeldempfänger ab 50 Jahre. Noch ist garnichts sicher.
Noch keine Verlängerung des Arbeitslosengelds ab 50
Die Gesetzesänderung , die eine Verlängerung der Anspruchsdauer für Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind, beinhaltet, ist bisher lediglich geplant. Nach derzeitigem Stand ist mit einer abschließenden Entscheidung des Gesetzgebers erst ab Mitte Februar 2008 zu rechnen. Deshalb ist die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung noch nicht bekannt.
Bis zur Verabschiedung des Gesetzes darf und kann die Agentur für Arbeit Bautzen über Arbeitslosengeldansprüche natürlich nur nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. An diesem Vorgehen wird sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes nichts ändern.
Wenn aber das Gesetz in der jetzt geplanten Form in Kraft tritt, wird die Agentur für Arbeit alle Ansprüche potenzieller Leistungsempfänger daraufhin überprüfen, ob eine verlängerte Anspruchsdauer besteht und die erforderlichen Änderungen veranlassen. Sollte die Mitwirkung Betroffener erforderlich sein, werden sich Mitarbeiter der Arbeitsagentur melden.
Damit für Leistungsempfänger erst gar keine Nachteile entstehen können rät die Agentur, sich wie bisher für Eingliederungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Alle Änderungen in den Verhältnissen (wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsaufnahme, Bezug einer anderen Sozialleistung, sonstige Gründe für den Wegfall der Leistung) sollten unverzüglich Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet werden. Damit kann eventuellen Verzögerungen bei der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes vorgebeugt werden.
Sollten Bürger nach Auslaufen Ihres jetzigen Anspruches auf Arbeitslosengeld finanzielle Hilfe in Form der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) benötigen, so sollten Sie einen entsprechenden Antrag unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung (Arge / Stadt / Gemeinde) stellen. Da das Arbeitslosengeld II nicht rückwirkend gezahlt werden kann, können so etwaige Nachteile vermeiden werden.
Stichwörter
Lesermeinungen (1)Ältere müssen warten
Von Betroffener am 15.01.2008 - 15:07Uhr
Eigentlich weiß doch längst keiner mehr, was für wen in welcher Situation zutrifft. Jeder hilft weiter, aber es gibt kein Ergebnis. Aber gut, dass man wenigstens hier was erfährt.
Weitere Artikel-
Messe-Werbeartikel 2026: Die 5 besten Anbieter im Vergleich
Görlitz, 23. Juni 2026. Wer einen Messeauftritt plant, steht vor einer zentralen Frage: Welcher...
-
Vereinfachte Babyhygiene mit komfortorientierten Babyzimmer‑Essentials
Görlitz, 9. Juni 2026. Die Säuglingshygiene ist eines der sensibelsten und wichtigsten The...
-
Mobil am Urlaubsort: Warum viele Camper auf das Motorrad setzen
Görlitz, 21. Mai 2026. Die Sommer- und Urlaubssaison rückt näher. Viele Reisende aus ...
-
Stilvolle Teamkleidung für einen professionellen Auftritt
Görlitz, 15. Mai 2026. Individuell gestaltete Kleidung ist nicht nur praktisch, sondern auch ei...
-
Welche Pflegeprodukte sind ein Muss für Katzenbesitzer?
Görlitz, 15. Mai 2026. Katzen verbringen einen großen Teil ihres Tages mit der eigenen K&...
- Quelle: /red
- Erstellt am 15.01.2008 - 01:04Uhr | Zuletzt geändert am 15.01.2008 - 01:15Uhr
Seite drucken
