Wetterbedingte Arbeitsausfälle: Dachdecker im Kreis Görlitz finanziell abgesichert
Görlitz, 9. August 2024. Dachdecker im Landkreis Görlitz arbeiten oft unter extremen Wetterbedingungen. Besonders in den Sommermonaten sind sie der prallen Sonne ausgesetzt. „Die rund 410 Dachdecker im Landkreis Görlitz machen da gerade einiges mit“, berichtet Roland Müller von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Ostsachsen. Trotz intensiver Schutzmaßnahmen wie Eincremen, Abdecken der Haut und ausreichend Wassertrinken, kann die Arbeit in der Gluthitze schnell zu einer Gefahr für die Gesundheit werden. Aus diesem Grund gibt es bei extremen Wetterlagen wie starker Sommerhitze auch für Dachdecker eine Art „Hitzefrei“. Dabei wird die Arbeit vorübergehend eingestellt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Bildquelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Sicherung des Einkommens trotz Arbeitsausfall
Das sogenannte „Ausfallgeld“ sorgt dafür, dass die Zwangspause in der Hitze keine finanziellen Einbußen mit sich bringt. „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, erklärt Müller weiter. Die Dachdecker erhalten in diesen Fällen Dreiviertel ihres regulären Stundenlohns, um die wetterbedingten Ausfallstunden auszugleichen. Diese Regelung, die von der IG BAU und den Arbeitgebern tariflich vereinbart wurde, sichert somit die Jobs im Dachdeckerhandwerk auch bei extremen Wetterbedingungen.
Wetterextreme von April bis November abgedeckt
Das Ausfallgeld, welches über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach) abgewickelt wird, greift nicht nur bei Hitze, sondern auch bei anderen extremen Wetterlagen wie Sturm oder Starkregen. „Für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ ist so ein ‚Wetter-Puffer für die Lohntüte‘ enorm wichtig“, betont Müller. In den acht Monaten von April bis November können bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden durch das Ausfallgeld kompensiert werden. Mehr Informationen sowie einen „Ausfallgeld-Rechner“ bietet Soka-Dach auf ihrer Website an: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld.



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- Erstellt am 09.08.2024 - 07:24Uhr | Zuletzt geändert am 09.08.2024 - 07:24Uhr
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