Antrag auf Kulturraumförderung 2023 bis zum 15. Juni 2022 stellen
Landkreis Görlitz, 20. April 2022. Ohne den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien würde echt was fehlen: Nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen unterstützt er kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Wir im Jahr 2023 vom Förderkuchen naschen möchte, sollte den 15. Juni 2022 notieren.
Gesonderter Online-Projektantrag nötig
Dem 15. Juni 2022 – einem Mittwoch – folgt für die Kulturförderung om hiesigen Kulturraum eine Art Aschermittwoch, denn dann ist es erst einmal vorbei mit der Antragstellung auf institutionelle Förderung und Projektförderung sowie den Anträgen auf Investitionsförderung – Fördermittelfasten wäre wohl ein guter Begriff.
Ehe Verwirrung in den Begriffswelten entsteht, sorgt das Amtsdeutsch für Klarheit: Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der "Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz".
Wer einen Antrag stellen, Geder abfordern oder abrechnen möchte, ist ab amtliche Formblätter gebunden, die beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden können.
Wichtig:
Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien an der Strukturmaßnahme muss bis zum 15. Juni 2022 ein gesonderter Projektantrag in elektronischer Form an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien gestellt werden.
Unklarheiten beseitigen:
Das klappt bei der Verwaltung des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien unter Tel. 03581 663-9400.
Wer zahlt?
Der Kulturraum wird mitfinanziert durch von den Bürgern entrichtete Steuern, über deren Verwendung der Sächsische Landtag mit seinem Haushalt beschlossen hat.
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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 20.04.2022 - 07:02Uhr | Zuletzt geändert am 20.04.2022 - 07:33Uhr
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