Kulturraumförderung Oberlausitz-Niederschlesien
Landkreis Görlitz, 13. April 2021. Die Frist für Anträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien auf institutionelle Förderung, Projektförderung sowie Anträge auf Investitionsförderung für das Haushaltsjahr 2022 endet am 15. Juni 2021. Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung.
Kulturraumförderung für 2022 bis 15. Juni 2021 online beantragen
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift "Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz". Für die Antragstellung, Mittelabforderung und Abrechnung sind amtliche Formblätter zu verwenden. Diese können beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden.
Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes an der Strukturmaßnahme ist ein gesonderter Projektantrag bis zum 15. Juni 2021 in elektronischer Form an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu stellen.
Der Kulturraum wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Beantragen!
Die Antragstellung erfolgt elektronisch, der Online-Antrag sowie Hinweise zur Antragstellung sind auf der Internetseite www.kulturraum-on.de abrufbar.
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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 13.04.2021 - 10:33Uhr | Zuletzt geändert am 13.04.2021 - 10:40Uhr
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