Zahle weniger!
Sachsen. Niemand sollte aus Unkenntnis mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich schon vor Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber über steuerliche Vorschriften zu informieren. Der Ratgeber macht daher auf Punkte aufmerksam, die für Lohnsteuerzahler erfahrungsgemäß von besonderer Bedeutung sind.
"Lohnsteuer 2008 - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" im Internet
Bevor die Lohnsteuer überhaupt abgezogen wird, kann zum Beispiel vom Finanzamt ein Steuerfreibetrag wegen erhöhter abziehbarer Aufwendungen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Eine kleine Mühe, die sich sofort günstiger bei der Gehaltsabrechnung auswirkt. Aber auch nach Ablauf des Jahres besteht noch die Möglichkeit, zunächst zuviel gezahlte Lohnsteuer durch einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zurückzuerhalten.
Informieren!
Ab sofort steht das Informationsheft "Lohnsteuer 2008 - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" im Steuerportal http://www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Vordrucke & Broschüren > Broschüren & Informationshefte zum Download bereit.
Es enthält Informationen rund um die Lohnsteuerkarten 2008, die die Gemeinden in den nächsten Wochen an die Arbeitnehmer versenden. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann den Text bei seinem Finanzamt einsehen. Außerdem druckt die Pressestelle des Finanzministeriums den Text auf Anfrage aus und versendet ihn.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 24.09.2007 - 21:53Uhr | Zuletzt geändert am 24.09.2007 - 21:53Uhr
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