Was darf die Unterkunft kosten?
Landkreis Görlitz, 1. Februar 2021. Der Landkreis Görlitz hat zum 1. Februar 2021 die Werte für die Unterkunftskosten für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII), die für angemessen gehalten werden, fortgeschrieben.
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Hintergrund: Jeweils nach zwei Jahren prüft der Landkreis Görlitz die "angemessenen Werte", die den örtlichen Wohnungsmarkt abbilden und überprüft, ob Wohnungen in den einzelnen Segmenten verfügbar sind. Das Sozialgericht Dresden hatte im Jahr 2020 in mehreren Entscheidungen die der Ermittlung der Werte zugrunde liegende Methode bestätigt. Mehr:
- Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und § 35 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) vom 1. Februar 2021 (2,6 MB)
- Übersicht zu Dokumenten zum Kreisrecht im Landkreis Görlitz



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- Quelle: red | Foto: © Weißwasseraner Anzeiger
- Erstellt am 01.02.2021 - 22:05Uhr | Zuletzt geändert am 01.02.2021 - 22:17Uhr
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