Was darf die Unterkunft kosten?
Landkreis Görlitz, 1. Februar 2021. Der Landkreis Görlitz hat zum 1. Februar 2021 die Werte für die Unterkunftskosten für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII), die für angemessen gehalten werden, fortgeschrieben.
Dokumente zum Download
Hintergrund: Jeweils nach zwei Jahren prüft der Landkreis Görlitz die "angemessenen Werte", die den örtlichen Wohnungsmarkt abbilden und überprüft, ob Wohnungen in den einzelnen Segmenten verfügbar sind. Das Sozialgericht Dresden hatte im Jahr 2020 in mehreren Entscheidungen die der Ermittlung der Werte zugrunde liegende Methode bestätigt. Mehr:
- Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und § 35 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) vom 1. Februar 2021 (2,6 MB)
- Übersicht zu Dokumenten zum Kreisrecht im Landkreis Görlitz
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Vereinfachte Babyhygiene mit komfortorientierten Babyzimmer‑Essentials
Görlitz, 9. Juni 2026. Die Säuglingshygiene ist eines der sensibelsten und wichtigsten The...
-
Mobil am Urlaubsort: Warum viele Camper auf das Motorrad setzen
Görlitz, 21. Mai 2026. Die Sommer- und Urlaubssaison rückt näher. Viele Reisende aus ...
-
Stilvolle Teamkleidung für einen professionellen Auftritt
Görlitz, 15. Mai 2026. Individuell gestaltete Kleidung ist nicht nur praktisch, sondern auch ei...
-
Welche Pflegeprodukte sind ein Muss für Katzenbesitzer?
Görlitz, 15. Mai 2026. Katzen verbringen einen großen Teil ihres Tages mit der eigenen K&...
-
Mehr als nur Fliesen – was eine moderne Badplanung heute leisten muss
Görlitz. 12. Mai 2026. Von der Nasszelle zur privaten Wellness-Oase: Das Badezimmer hat si...
- Quelle: red | Foto: © Weißwasseraner Anzeiger
- Erstellt am 01.02.2021 - 22:05Uhr | Zuletzt geändert am 01.02.2021 - 22:17Uhr
Seite drucken
