Führerschein muss umgetauscht werden

Führerschein muss umgetauscht werdenGörlitz, 10. Juli 2020. Seit Menschengedenken brauchten Führerschein oder Fahrerlaubnis nicht umgetauscht zu werden, jetzt ist es zur regelmäßigen Pflicht geworden. Nicht nur, dass so manchem sein liebgewordenes Erinnerungsstück, dass er oder sie vielleicht gar als Teil der höchstpersönlichen Identität sieht, abgenommen wird – für EU-Kritiker und erst recht die sogenannten Wutbürger ist es eine weiterer Beweis für die Brüsseler Eurokratie.

Dem grauen Lappen geht es an den Kragen, dem rosa übrigens auch
Bildquelle: Landratsamt Görlitz
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Der Amtsschimmel wiehert fröhlich – aber die tun ja nur ihre Pflicht

Der Amtsschimmel wiehert fröhlich – aber die tun ja nur ihre Pflicht
Unter Umständen muss eine erteilte Fahrerlaubnis nachgewiesen werden, dazu reicht die VK30-Karte aus
Bildquelle: Landratsamt Görlitz

Glaubt man einer Mitteilung des Landratsamtes Görlitz, betrifft die Regelung auf den ersten Blick niemanden, ist doch von "Führerscheininhaber*innen" die Rede – und die gibt es nicht. Mit dem verballhornten Ausdruck "Führerscheininhaber*innen" sind offenbar Führerscheininhaber und Führerscheininhaberinnen gemeint. Warum das aber an dieser Stelle nach Geschlechtern getrennt wird, bleibt Verwaltungsgeheimnis. Oder will man etwa süffisant auf die unterschiedlichen Fahrkünste der Damen und Herren hinweisen? Mal im Ernst: Der deplatzierte Hinweis auf unterschiedliche Geschlechter grenzt an Rassismus, man sagt ja auch nicht "weiße und farbige Führerscheininhaber" oder wie weiland Bundespräsident Heinrich Lübke "Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Neger!", wie ihm das jedenfalls nachgesagt wird.

Jedenfall müssen im Landkreis Görlitz Führerscheininhaber – der Mensch tritt nun einmal unabhängig vom grammatikalischen Geschlecht in männlicher, weiblicher oder sonstiger Form auf – ihren Führerschein oder ihre Fahrerlaubnis umtauschen, wenn sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat nach EU-Recht besitzen. Alle das Führen oder Fahren eines Kraftfahrzeuges erlaubenden Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises in Görlitz, Zittau und Niesky umgetauscht werden. Der Umtausch kann ab sofort erfolgen, ist jedoch an gestaffelte Fristen gebunden.

Begonnen wird mit der Umstellung der Papierführerscheine. Hier richtet sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zunächst sind alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, aufgefordert, ihren Führerschein bzw. ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Fahrerlaubnis- oder Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Von wegen umtauschen: Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier Wochen – und die Fahrerlaubnisbehörde, die nicht etwa Führerscheinbehörde heißt, zeigt sich überfordert, heißt es doch in der Mitteilung: "Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Daher wird von einem Umtausch ohne Termin dringend abgeraten." Da sollte man wirklich den Fortschritt der Digitalisierung nutzen und seinen Umtauschtermin online vereinbaren.

Bei Verlust der Fahrerlaubnis, wenn ausgestellt von 1969 bis zum 31. Mai 1982, hat der Verlierer tatsächlich verloren: Er muss nachweisen, dass er eine Fahrerlaubnis hatte, er muss die Nachweiskarte VK30 über den Erwerb der Fahrerlaubnis vorlegen.

Wer sich auf dem Amtsweg begibt, um das EU-Führerscheinkärtchen zu beantragen, um das er nicht herumkommt, sollte gleich einpacken:


    • seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • seine Fahrerlaubnis oder seinen Führerschein,
    • ein biometrisches Lichtbild seines Gesichtes und
    • gegebenenfalls die Nachweiskarte VK30.


Wer die Umtauschfrist unverrichteter Dinge verstreichen lässt, hat seine Daseinsberechtigung als Kraftfahrer verwirkt.

Doch auch, wer bereits einen EU-Plastikführerschein hat, muss wieder antreten: Wenn dieser zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss er ab 2025 umgetauscht werden. Aber keine Angst: Die Landkreisbehörde will auch auf diesem bedeutsamen Gebiet ihrer Vorsorgepflicht nachkommen und verspricht, rechtzeitig dazu aufzurufen.

Hinweis für Totalverweigerer:

Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

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  • Erstellt am 10.07.2020 - 06:00Uhr | Zuletzt geändert am 14.07.2022 - 17:01Uhr
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