Geld vom Landkreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 15. Juni 2020. Kein Schulbesuch, kein Schulbus: Die vorsorglich gegen eine Corona-Pandemie veranlassten Schulschließungen brachten es mit sich, das die Schüler nicht mit Bussen zu ihren Lernorten gebracht werden mussten. Das hat Auswirkungen auf die erhobenen Eigenanteile im aktuellen Schuljahr, denn nach der Schülerbeförderungssatzung können diese nur für jeden angefangenen Beförderungsmonat erhoben werden.
Landkreis Görlitz erstattet erhobene Eigenanteile der Schülerbeförderung für April
Daher sieht sich der Landkreis Görlitz genötigt, in die Kasse zu langen und den gezahlten Eigenanteil für den Monat April 2020 zu erstatten, sofern nicht eine andere Erstattung in Anspruch genommen wurde. In diesem Zusammenhang werden auch erhobene Mehrkosten (siehe § 1 Absatz 5 der Schülerbeförderungssatzung) für April zurückgezahlt.
Relativ unkompliziert
Für die Rückerstattung bedarf es keines gesonderten Antrags. Nutzen Sorgeberechtigte bzw. Schüler/innen für die Begleichung der erhobenen Eigenanteile das Abbuchungsverfahren, wird der Betrag auf das bekannte Konto überwiesen. Erfolgt hingegen die Begleichung der Kosten im Einzahlungsverfahren, werden die Sorgeberechtigten bzw. Schüler/innen mit der Bitte um Mitteilung der Kontoverbindung angeschrieben.Aus technischen Gründen ist eine Verrechnung mit den für das Schuljahr 2020/2021 bereits erhobenen Eigenanteilen nicht möglich. Von der Erstattung sind nahezu alle rund 11.000 sogenannten Fahrschüler betroffen.
Bitte Geduld!
Die Erstattung bindet Verwaltungskapazitäten im Aufgabengebiet der Schülerbeförderung, die im Rahmen der Vorbereitung für das Schuljahr 2020/2021 nicht sofort umgesetzt werden können. Insofern kann die Eigenanteilserstattung aus gegenwärtiger Sicht erst nach der abschließenden Fahrkartenbereitstellung für das neue Schuljahr – ab September 2020 – vorgenommen werden.
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 15.06.2020 - 05:35Uhr | Zuletzt geändert am 15.06.2020 - 05:51Uhr
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