Landkreis Görlitz verhängt Haushaltssperre
Landkreis Görlitz, 20. Mai 2020. Der Landkreis Görlitz hat mit Wirkung vom 20. Mai 2020 auf der Grundlage von § 30 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Hintergrund: Im Quartalsbericht zum 30. März 2020 wurde deutlich, dass ein zusätzliches Defizit in der Prognose von 10,52 Millionen Euro entsteht.
Mehr Sozialkosten, weniger Zuweisungen
Der Schwerpunkt der negativen finanziellen Abweichungen liegt im sozialen Bereich:
- Für die Hilfe zur Pflege werden Mehraufwendungen in Höhe von rund drei Millionen Euro prognostiziert.
- Für den Bereich Jobcenter wurde die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisung Hartz IV gegenüber dem Jahr 2019 halbiert. Damit stehen dem Landkreis geringere Erträge in Höhe von etwa vier Millionen Euro zur Verfügung.
- Außerdem fällt der Kompensationsbetrag aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 weg, das bedeutet noch einmal geringere Erträge in Höhe von ungefähr drei Millionen Euro für den Landkreishaushalt.
Die haushaltswirtschaftliche Sperre hat das Ziel, durch eine restriktive Haushaltführung das Defizit zu verringern.
Haushaltsperre bedeutet, dass nur noch unbedingt nötige Aufwendungen getätigt werden dürfen, die durch Gesetz oder Vertrag gebunden oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind. Investitionen, für die der Landkreis Görlitz Fördermittel erhält, sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.
Die Haushaltssperre steht nicht im Zusammenhang mit wegen der Corona-Pandemie entstandenen Mehraufwendungen.
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- Quelle: red | Foto: Thomas Ulrich, LoboStudio Hamburg
- Erstellt am 20.05.2020 - 13:38Uhr | Zuletzt geändert am 20.05.2020 - 17:08Uhr
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