Hinweise zur Erstellung von Hygienekonzepten
Landkreis Görlitz, 15. Mai 2020. Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die ab heute wirksam ist, gelten weitere Lockerungen und Öffnungen von Einrichtungen in Sachsen. In diesem Zusammenhang weist die Görlitzer Landkreisverwaltung auf die am 14. Mai 2020 vom Freistaat Sachsen veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus hin
Genehmigungspflichtig oder nicht, das ist hier die Frage
Viele Bereiche dürfen nur unter der Bedingung, dass sie ein Hygienekonzept erarbeiten und vorhalten, den Betrieb wieder aufnehmen. Diese Konzepte sind nur im Ausnahmefall genehmigungspflichtig, aber erforderlich für
- Theater und Kinos,
- Konzerthäuser und Konzertveranstaltungsorte,
- Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung, wobei diese Bereiche bereits ein vom Gesundheitsamt erstellten Hygienekonzept genutzt haben und weiterhin nutzen können,
- Freibäder sowie
- Freizeit- und Vergnügungsparks.
Genehmigungspflichtige Konzepte müssen unter Berücksichtigung der neuen Regelungen per E-Mail an anfragen-corona@kreis.de dem Landratsamt Görlitz vorgelegt werden. Alle anderen Bereiche sind von der Genehmigungspflicht befreit und müssen die eigenen Hygieneregelungen nicht vorab einreichen, sie jedoch im Falle einer Kontrolle in schriftlicher Form vorzeigen können.
Informationen und Checklisten zur Erarbeitung von Hygienekonzepten werden u.a. von Verbänden zur Verfügung gestellt, beispielsweise vom DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. unter https://www.dehoga-sachsen.de/corona/corona_FAQ_show/FAQs_09_wiedereroeffnung.php.
Mehr:
Alle neuen Regelungen ab dem 15. Mai 2020.
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 15.05.2020 - 08:49Uhr | Zuletzt geändert am 15.05.2020 - 09:18Uhr
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