Unterstützung für Sozialdienstleister des Landkreises Görlitz
Landkreis Görlitz, 28. April 2020. Auf Basis des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) können soziale Dienstleister, die in einem Rechtsverhältnis mit dem Landkreis Görlitz auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher (außer SGB V und SGB XI) stehen und deren Existenz durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie unmittelbar und mittelbar beeinträchtigt ist, Unterstützung erhalten. Die entsprechenden Anträge, aus denen sich auch die notwendigen Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch ergeben, sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz veröffentlicht.
Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz
Die Summe derjenigen, die sich im Landkreis Görlitz nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, hat sich auf 256 erhöht und ist damit seit gestern um einen gewachsen. 111 Personen gelten inzwischen als von Covid-19 geheilt. Aktuell sind 243 Quarantänen angeordnet, 491 haben eine solche durchlaufen. Zwei an Covid-10 Erkrankte werden stationär behandelt, eine davon intensivmedizinisch.
Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz:
Montags bis sonntags von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-coronax@xkreis-gr.de (Spamschutz: beide "x" entfernen) erreichbar.
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- Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de
- Erstellt am 28.04.2020 - 17:44Uhr | Zuletzt geändert am 28.04.2020 - 18:06Uhr
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