Mit Tieren in den Urlaub
Sachsen. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen verreisen will, sollte unbedingt die Regelungen der Heimtierverordnung beachten. Darauf weist das Sächsische Staatsministerium für Soziales hin.
Heimtierpass und eindeutige Kennzeichnung sind vorgeschrieben
Beim grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Heimtieren ist das Mitführen eines Heimtierpasses vorgeschrieben.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist eine eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Tätowierung oder Mikrochip und eine gültige Tollwutschutzimpfung notwendig. Beides muss mit den Angaben zum Tierbesitzer im Heimtierpass eingetragen sein. In Deutschland kann man sich von jedem niedergelassenen Tierarzt einen Heimtierpass ausstellen lassen.
Für Reisen nach Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bedingungen. Hier sind neben den bereits genannten Forderungen noch eine blutserologische Antikörpertitration und eine Zecken- und Echinokokkenbehandlung erforderlich.
Vor Reisen in Drittländer sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt über die Tollwutsituation in dem jeweiligen Land erkundigen. Reist man in bestimmte Drittländer wie die Türkei, Marokko, Indien oder Tunesien, ist vor Reiseantritt eine Blutuntersuchung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung durchzuführen, um ohne Probleme mit Hund, Katze oder Frettchen wieder einreisen zu können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Fundtiere, die die Einreisebestimmungen nicht erfüllen, aus dem Urlaub mit zu bringen. Sie ersparen sich und dem Tier unangenehme Überraschungen.
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- Quelle: /red | Foto: /BeierMedia.de
- Erstellt am 26.07.2007 - 08:19Uhr | Zuletzt geändert am 26.07.2007 - 08:27Uhr
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