Ausschreibung der Hospitalstiftung Stadt Görlitz: Projektvorschläge einreichen
Görlitz, 22. April 2019. Die Hospitalstiftung Stadt Görlitz ist eine rechtsfähige kommunale örtliche Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt steuerbegünstigte Zwecke. Bis zum 24. Mai 2019 können von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu realisierende Projektvorschläge, die gefördert werden sollen, bei der Stiftung eingereicht werden.
Zuschlag im Juni 2019
Die eingereichten Projektvorschlägen sollen diesen Satzungszwecken der Hospitalstiftung der Stadt Görlitz entsprechen:
- Jugend- und Altenhilfe
- Behindertenhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesens
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
- Förderung mildtätiger Zwecke
Die zu fördernden Projekte dürfen nicht wesentlich über den räumlichen Bereich der Stadt Görlitz hinauswirken.
Zusätzlich zum Antrag wird eine Einverständniserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Projektförderung und in anonymisierter Form für statistische Auswertungen benötigt.
Die Stiftung freut sich über möglichst viele kreative Bewerbungen und Projektunterlagen, die sowohl eine Beschreibung des Vorhabens als auch die veranschlagten Kosten beinhalten sollen. Steuerbegünstige Körperschaften werden gebeten, dem Antrag den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizufügen.
Die Zuschlagserteilung erteilt durch das Stiftungsgremium voraussichtlich im Monat Juni.
Mehr:
Ausschreibung, Antragsformular und Satzung



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- Quelle: red | Fotomontage: geralt / Gerd Altmann, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 22.04.2019 - 06:56Uhr | Zuletzt geändert am 22.04.2019 - 08:14Uhr
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