Der Sachse reist mit Recht
Sachsen. Wenn die Leistungen eines Reiseveranstalters hinter den berechtigten Erwartungen der Reisenden zurück bleiben ist es wichtig, dass der Verbraucher seine Rechte kennt und noch am Urlaubsort wahrnimmt.
Ratgeber zur Urlaubszeit neu aufgelegt
Die Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz "Verbraucherschutz im Reiserecht" enthält nützliche Hinweise zu Pauschalreisen. Sie zeigt auf, was in rechtlicher Hinsicht vor Antritt der Reise zu beachten ist und welche Rechte der Reisende hat, wenn er an der gebuchten Reise nicht teilnehmen kann oder will.
Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche bei Mängeln der Reise. Erhält der Reisende nicht die vereinbarten Leistungen, weil er beispielsweise in einer schlechteren Hotelkategorie logieren muss, stellt ihm das Gesetz verschiedene Rechte zur Verfügung. Die Broschüre erläutert diese Ansprüche und legt dar, wie sie gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen sind.
Bezug:
Die Broschüre "Verbraucherschutz im Reiserecht" ist beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung kostenlos erhältlich.
Tel.: 0351 - 2103671, -72
Fax: 0351 - 2103681
eMail: Publikationen(at)sachsen.de
Spamschutz: setze (at) = @
Sie ist ebenfalls bei den Justizbehörden kostenlos erhältlich
und ist im Internet eingestellt:
http://www.smj.justiz.sachsen.de
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- Quelle: /red | Foto: /MS
- Erstellt am 13.07.2007 - 12:09Uhr | Zuletzt geändert am 13.07.2007 - 12:28Uhr
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