Ratgeber Erbrecht
Sachsen. Dem Gedanken an den eigenen Todesfall und damit an die Frage, was danach mit dem Nachlass geschehen soll, gehen viele verständlicherweise aus dem Weg. Verfügungen über sein Erbe sollte man aber möglichst frühzeitig treffen, denn je eher man diese Dinge regelt, desto nüchterner und klarer kann man sich ein Urteil bilden.
Die neu aufgelegte Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz "Erbrecht - Ein Ratgeber" beantwortet Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und informiert über die Möglichkeiten eines Testaments als auch eines Erbvertrages; sie gibt zudem denjenigen eine Hilfe an die Hand, die als mögliche Erben mit einem Todesfall konfrontiert werden. Anschauliche Beispiele weisen dem Leser einen Weg durch den Vorschriftenwald und erklären leicht verständlich alles Wissenswerte rund um Pflichtteil, Vermächtnis und das sogenannte Berliner Testament.
Justizminister Geert Mackenroth wies im Zusammenhang mit der Veröffentlichung darauf hin, dass lückenhafte und unklare Formulierungen in einem Testament häufig Anlass für Erbstreitigkeiten geben, denen langwierige und teure Gerichtsprozesse folgen können. So sei die Erbrechts-Broschüre ein Beitrag zum Rechtsfrieden in der Familie und zur Schonung des Geldbeutels.
Kostenloser Bezug der Broschüre "Erbrecht - Ein Ratgeber":
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden
Tel.: 0351 - 2 10 36-71, -72
Fax: 0351 - 2 10 36-81
eMail: publikationen(at)sachsen.de
oder bei den Justizbehörden sowie im Internet unter
http://www.smj.justiz.sachsen.de
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- Quelle: /red
- Erstellt am 30.06.2007 - 12:39Uhr | Zuletzt geändert am 30.06.2007 - 12:39Uhr
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