Roaming-Verordnung: Handytarif umstellen
Brüssel (Bruxelles). Am 29. Juni 2007 wurde die vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat einstimmig beschlossene Roaming-Verordnung veröffentlicht, die am folgenden Tag in Kraft tritt. Damit werden die Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines Eurotarifs verpflichtet, wodurch die Kosten für Auslandsgespräche mit dem Handy innerhalb der EU spürbar sinken. Der Eurotarif darf im ersten Jahr pro Gesprächsminute höchstens 0,49 € für abgehende und 0,24 € für eingehende Gespräche betragen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kunden sollen selbst aktiv drängen
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat die Verbraucherinnen und Verbraucher nachdrücklich darauf hingewiesen, möglichst rasch bei ihrem Mobilfunkbetreiber den neuen Eurotarif zu beauftragen, um noch in diesem Sommer davon profitieren zu können: "Wir haben die Betreiber dazu verpflichtet, ihre Kunden im Juli über die neuen Tarife umfassend zu informieren. Sobald Sie als Kunde die Information erhalten haben, sollten Sie sich sofort bei Ihrem Diensteanbieter melden, damit der Eurotarif freigeschaltet werden kann."
Die Verordnung räumt den Diensteanbietern eine Übergangsfrist bis spätestens Ende August ein, um den neuen Tarif zur Verfügung zu stellen. Neukunden werden ebenfalls spätestens ab Ende August nach dem Eurotarif telefonieren können. Diejenigen Kunden, die nicht von sich aus aktiv werden und ihren Mobilfunkanbieter nicht beauftragen, den Eurotarif frei zu schalten, werden erst zum 1. Oktober 2007 automatisch auf den neuen Tarif umgestellt.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 29.06.2007 - 18:41Uhr | Zuletzt geändert am 29.06.2007 - 18:41Uhr
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