Energie-Bürokratie
Berlin, 28. Juni 2007. Das Bundeskabinett hat heute die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen soll er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften geben.
Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet
"Der Gebäudeenergieausweis wird zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen. Er setzt einen deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen. Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energieversorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die mittelständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos.
Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:
Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat, und zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.
Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.
Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Kommentar:
Ach ja, wieder ein Stück Papier mehr und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für "qualifizierte Berufsgruppen".
Allein die Energiepreise geben völlig ausreichend Anlass, Energie einzusparen.
Klar ist, dass der Gebäudeenergieausweis den Mietwohnungsmarkt beeinflusst. Aber wohl eher dadurch, dass die Kaltmiete für energetisch günstige Wohnungen womöglich steigt.
Volltreffer,
meint Ihr Fritz Stänker
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Zäune aus Polen: Worauf es bei Material, Korrosionsschutz und Montage ankommt
Görlitz, 24. Februar 2026. Ein Zaun ist für viele Eigentümer mehr als eine Grundst&uu...
-
Finanzen im Gleichgewicht: Wege zu einer stabilen Finanzplanung
Görlitz, 24. Februar 2026. Finanzielle Sicherheit gilt als abstrakter Begriff – bis unerw...
-
Mehr als nur Sonnenschutz? Was moderne Terrassendächer für Hausbesitzer in der Oberlausitz leisten
Görlitz, 15. Februar 2026. Die Terrasse wird zum zweiten Wohnzimmer: In der Oberlausitz en...
-
Todesfall in der Mietwohnung – Was Vermieter in Görlitz jetzt wissen müssen
Görlitz, 11. Februar 2026. Rechtliche Zuständigkeiten nach einem Sterbefall in der Mietwoh...
-
Teppiche und Raumklima – unterschätzter Einfluss auf Gesundheit & Allergien
Görlitz, 9. Februar 2026. Teppiche werden häufig ausschließlich als Gestaltungseleme...
- Quelle: /FRS
- Erstellt am 28.06.2007 - 00:44Uhr | Zuletzt geändert am 27.01.2023 - 15:08Uhr
Seite drucken
