Sau tot! Erlegungsprämie im Landkreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 12. Oktober 2017. Am 20. September hat der Kreistag Görlitz für ein Jahr die Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild beschlossen. Hintergrund dafür ist die damit erwartete Reduzierung der Populationsdichte von Wildschweinen als Vorsichtsmaßnahme, damit die Afrikanische Schweinepest möglichst nicht eingeschleppt wird.
Frischlinge bringen doppelte Prämie

Ab sofort wird für alle im Landkreis Görlitz erlegten und in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises auf Trichinen untersuchten Wildschweine eine Prämie in Höhe von fünf Euro gezahlt, für Frischlinge bis 20 Kilogramm Lebendgewicht das Doppelte. Die Auszahlung an den Erleger soll quartalsweise erfolgen.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bittet, Folgendes zu beachten:
- Für die Beantragung der Erlegungsprämie ist kein separater Antrag notwendig, die Verrechnung erfolgt mit Hilfe der Angaben auf dem Wildursprungschein.
- Das Gewicht des Wildschweines ist unbedingt anzugeben.
- Die Auszahlung der Erlegungsprämie erfolgt an den Erleger. Der Erleger muss auf dem Wildursprungschein lesbar eingetragen sein.
- Die Auszahlung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenabrechnung für die Trichinenuntersuchung vierteljährlich.
- Für September 2017 wird die Zeitspanne vom 21. bis zum 30. September berücksichtigt.
- Diese Festlegung gilt bis 30. September 2018.
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- Quelle: red | Foto Wildschwein: domeckopol / andreas N, Foto Frischlinge: webandi / Andreas Lischka, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 12.10.2017 - 12:06Uhr | Zuletzt geändert am 21.04.2021 - 16:27Uhr
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