Familienpass Görlitz für 2017 beantragen

Görlitz, 25. Oktober 2016. Wer als Görlitzer Bürgerin oder Bürger antragsberechtigt ist, kann dern Familienpass der Stadt für das Jahr 2017 ab Novemberbeginn beim Einwohnermeldeamt beantragen. Grundlage ist die Richtlinie zum Familienpass der Stadt Görlitz vom 16. Dezember 2004.

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Wer ist antragsberechtigt für den Görlitzer Familienpass?

Antragsberechtigt für den Görlitzer Familienpass sind:

  • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird
  • Ein-Eltern-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
  • Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen,
  • Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind (mindestens 50 Prozent Behinderungsgrad), für das Kindergeld gezahlt wird
und die in einem Haushalt leben sowie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Görlitz haben.

Wo beantragen?
Einwohnermeldeamt der Stadt Görlitz,
Hugo-Keller-Straße 14 (Jägerkaserne), 02826 Görlitz.

Öffnungszeiten:
  • montags von 8 bis 12 Uhr
  • dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr
  • freitags von 8 bis 12 Uhr

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 25.10.2016 - 07:38Uhr | Zuletzt geändert am 25.10.2016 - 07:54Uhr
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