Neues in der Energie für 2016
Görlitz, 29. Dezember 2015. Förderanreize und neue Kennzeichnungspflichten, die ab dem Jahr 2016 gelten, machen die Bürokratie rund um den sparsamen Energieeinsatz nicht gerade transparenter. Die allermeisten Verbraucher dürften ihre Investitionen in Heizungs- und Klimatechnik weiterhin im Dreieck von Investitionskosten, Betriebskosten und Komfort abwägen. Bessere Umweltverträglichkeit inklusive - das wird bei modernen Anlagen vorausgesetzt.
Abbildung: Nicht ganz ernst gemeint ist dieses Beispiel für ein äußerst energieeffizientes und dabei CO2-neutrales Haus.
Energieeffizienz Im Gebäudebereich
Der Görlitzer Anzeiger weist auf einige Neuerungen hin, von denen einige den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen:
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)Ab Jahresbeginn 2016 gilt das neue Anreizprogramm Energieeffizienz. Das "Heizungs- und Lüftungspakets" wendet sich an Bauherren, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Sie können für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse erhalten. Dafür werden im Förderprogramm 165 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt - drei Jahre lang.
- Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)Ebenfalls ab Jahresbeginn 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, mit einem Energielabel gekennzeichnet sein, das über die Effizienz des Heizkessels informiert.Anbringen dürfen das Etikett Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Dabei sollen sie Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.
- STEP up! (Stromeffizienzpotenziele nutzen)Im Januar 2016 begnnt die Pilotphase des Programms STEP up!, mit dem Stromeffizienzpotenziale erschlossen werden sollen. Dabei sollen innovative Ideen zur Energieeinsparung in einen Wettbewerb um Fördergelder treten, in dem schließlich die Maßnahme, die die höchste Einsparung pro Förder-Euro erbringt, den Zuschlag bekommt. Mit diesem neuen Verfahren will das Bundeswirtschaftsministerium Innovationen in der Energieeffizienz anregen. Mitmachen können zum Beispiel Unternehmen, Energiedienstleister und Stadtwerke. Bis 2018 (Pilotphase) ist das der Bundesregierung insgesamt ungefähr 300 Millionen Euro wert.
- Nationale TOP-Runner-InitiativeAb Jahresbeginn 2016 werden Verbraucher mit einer neuen Informationskampagne möglichst gezielt über die Effizienz von Produkten informiert. Damit soll "den besten Produkten zum Durchbruch" verholfen werden. Weitere Zielgruppen der Kampagne, die "Nationale TOP-Runner-Initiative" heißt, sind neben Privatverbrauchern beispielsweise auch Hersteller und der Handel.
- Kennzeichnung von WohnraumlüftungsgerätenAb dem 1. Januar 2016 müssen im Amtsdeutsch sogenannte "Wohnraumlüftungsgeräte" (gemeint sind unter anderem Ventilatoren) das von Haushaltsgeräten her bekannte bunte EU-Effizienzlabel tragen, das die Energieeffizienz in den Klassen A+ bis G von grün bis rot ausweist. Diese Vorgaben ergeben sich aus der EU-Verordnung 1254/2014.
- Energielabel für gewerbliche KühllagerschränkeDer Energieeffizienz-Aufkleber muss ab dem 1. Juli 2016 auch gewerbliche Kühllagergeräte (im Volksmund Kühlschränke und Kühltruhen) verzieren. Selbstverständlich ist das von der EU geregelt: EU Verordnung (EU) 2015/1095.
- Vorrang für Erdkabel bei großen StromautobahnenWerden sogenannte "Stromautobahnen" (Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) neu gebaut, so greift im Laufe des Jahres der Vorrang für Erdkabel. Damit soll die Akzeptanz für den Netzausbau verbessert werden. Basis ist das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus.
- Umfangreichere Anreize für klimafreundliche KraftwerkeDie Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, die zum Neubau emissionsärmerer Kraftwerke führen sollen. Das Fördervolumen wird deshalb verdoppelt, von bislang 750 Millionen Euro auf auf 1,5 Milliarden Euro jährlich. Dabei wird gezielt die Umstellung der KWK Anlagen von Kohle auf Gas gefördert. Hier ist das ziel, dass die KWK Kraftwerke bis zum jahr 2020 ungefähr vier Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid in die Luft pusten - ein Beitrag zum nationalen Klimaziel.


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

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- Quelle: red | Kommentar: Fritz Rudolph Stänker
- Erstellt am 29.12.2015 - 06:49Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2015 - 09:15Uhr
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