Risiko Vertragsbindung: Fallen erkennen und Verträge erfolgreich kündigen
Görlitz, 2. September 2015. Viele ärgern sich darüber: Man hat einen Vertrag mit einer Laufzeit von ein oder zwei Jahren abgeschlossen und am Ende ist die Kündigungsfrist um nur wenige Tage überschritten. Schon verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. In der Hektik des Alltags sind deshalb Erinnerungen an den letztmöglichen Kündigungstermin sowie Warnungen vor versteckten Kostenfallen sehr nützlich.
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Augen auf beim Vertragsabschluss
Oft sind Verbraucher plötzlich unfreiwillig an einen Vertrag gebunden. Wenn nach einem scheinbar kostenlosen App-Download satte Rechnungen ins Haus flattern, dann sind sie in eine klassische Abofalle getappt. Zum Schutz vor Abzocker-Abonnements rät die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb Smartphone-Nutzern, das Inkasso für Drittanbieter von ihrem Mobilfunkanbieter kostenfrei sperren zu lassen. Das Antippen eines Werbebanners in einer Gratis-App genügt, und schon zwingen deren Anbieter den Nutzern Abos auf, die keiner rechtlichen Überprüfung standhalten. Denn Anbieter sind verpflichtet, alle Kosten und Laufzeiten deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Nutzer sollten bei rechtlich nicht einwandfrei zustandegekommenen Abos gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen, den Forderungen widersprechen und den bereits eingezogenen Betrag zurückverlangen.
Fristen nicht aus den Augen verlieren
Ob Smartphone, Strom, Internet oder Versicherungen: Wer Verträge abschließt, sollte nicht nur das Kleingedruckte genau studieren, sondern auch alle Fristen im Blick behalten. Auch wenn es etwas mühselig ist, sollten Vertragspapiere und Rechnungen dennoch stets aufbewahrt und in einem Ordner abgeheftet werden. Für eine bessere Übersicht empfiehlt es sich, alle Kündigungsfristen in einen Kalender einzutragen. Noch einfacher wird es mit einem kostenlosen Online-Kündigungsdienst, der Verbraucher unkompliziert und sicher aus ihren Verbindlichkeiten lotst. Die Kündigungsformulare mit den Vertragsdaten lassen sich ganz einfach online ausfüllen und mit der hochgeladenen Unterschrift des Kunden versehen. Anschließend schickt der Online-Dienst die Kündigung selbst ab. Er erinnert außerdem per SMS oder E-Mail an bevorstehende Vertragsverlängerungen und recherchiert die besten Wechselalternativen.
Wechseln oder Bleiben? Rechtzeitig entscheiden
Eine Vertragsbindung über zwei Jahre ist bei vielen Produkten ungünstig, da in der Zwischenzeit oft bessere Angebote auf den Markt kommen. Besonders Mobilfunkanbieter liefern sich seit Jahren einen harten Preiskampf, von dem wechselwillige Kunden profitieren. Versicherungen locken Neukunden mitunter sogar mit Konditionen, die um einiges besser sind als die der Stammkunden. Deshalb sollten Autofahrer den 30. November als Stichtag für die Kündigung ihrer alten Kfz-Haftpflichtversicherung im Hinterkopf behalten. Spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres können Versicherer zum günstigeren Anbieter wechseln. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.



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- Erstellt am 02.09.2015 - 07:16Uhr | Zuletzt geändert am 04.03.2025 - 18:15Uhr
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