Für wen lohnt sich der Abschluss einer Glasversicherung?
Görlitz, 23. Juli 2014. Leider bringen Scherben nicht immer Glück, denn eine zerbrochene Fensterscheibe oder ein gesprungenes Ceranfeld können viel Geld kosten. Eine Glasversicherung sichert Privathaushalte vor finanziellen Risiken bei Glasbruch ab und übernimmt die Reparatur.
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Wann ist eine Glasversicherung besonders wichtig?
Wer viele große Fensterflächen besitzt, oder im Haus wertvolle Kristallspiegel und teure Glastische und Vitrinen sein Eigen nennt, sollte sich den Abschluss einer Glasversicherung überlegen, denn kommen diese zu Bruch, tritt der Versicherer ein.
Ein Irrglaube vieler Versicherten ist, dass diese Schäden von der Hausratversicherung gedeckt sind. Zwar sind hier Glasbruchschäden ebenfalls abgedeckt, diese werden allerdings nur in Verbindung mit Feuer-, Leitungswasser-, Hagel-, Sturm- und Elementarschäden übernommen.
Kommt nun die Glastür nicht infolge eines Brandes zuschaden, sondern weil beispielsweise ein geworfener Gegenstand hineinfliegt, übernimmt die Hausratversicherung die Zahlung nicht. Für eine Wohngebäudeversicherung gilt übrigens das Gleiche.
Diese Kosten werden ersetzt
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, ersetzt die Glasversicherung nicht nur die Kosten für eine neue Tür, sondern auch den Aufwand für eine eventuell notwendige Notverschließung oder Notverglasung. Schließlich können sich Menschen an solch einer Tür schnell verletzten und Einbrecher ungehindert in die Wohnung eindringen.
Ebenfalls versichert sind die Kosten für etwaig notwendige Gerüstbauten oder Krankosten. Müssen wegen des Ausbaus auch noch Anstriche erneuert werden, so kommt in der Regel hier ebenfalls der Glasversicherer auf. Das betrifft die Innen- und Außenverglasung, aber auch Mobilar-Verglasungen, wie beispielsweise Duschkabinen, Zimmerspiegel, Vitrinen, Glastische, Glastüren von Möbeln und andere Glasgegenstände.
Versicherte Zusatzleistungen
Wer eine Solaranlage besitzt, sollte in den Versicherungsbedingungen darauf achten, dass auch die Kollektorscheiben erstattet werden. Und auch ein Cerankochfeld sollte möglichst enthalten sein. Einige Versicherer verlangen hierfür Zusatzbeiträge, bei anderen sind diese Absicherungen kostenlos enthalten.
Als Aquarium- oder Terrariumbesitzer sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass diese Glasscheiben ebenfalls im Versicherungsschutz inkludiert sind. Und wer einen grünen Daumen besitzt und über einen Wintergarten oder ein Gewächshaus verfügt, sollte gegebenenfalls diese mit in die Police aufnehmen lassen.
Nicht erstattet werden hingegen tägliche Gebrauchsgegenstände wie Trinkgläser oder Blumenvasen.
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- Quelle: red | Foto: © Photos.com/Thinkstock
- Erstellt am 23.07.2014 - 11:20Uhr | Zuletzt geändert am 23.07.2014 - 11:38Uhr
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