Versicherungen? Nicht mehr durch jedermann!

Berlin. Am 26. Oktober 2006 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetz stärkt die Bundesregierung die Position der Kunden und harmonisiert die Tätigkeit der Versicherungsvermittler in einem zusammenwachsenden Europa. Grenzüberschreitende Vermittlungen werden damit erleichtert.

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Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie

Das Gesetz wird den bisher frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers neu regeln. Es werden Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden eingeführt. Auch Versicherungsberater fallen unter die neue Regelungen.

Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein allgemein zugängliches Online-Register errichtet.

Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Mit dem Gesetz konnte ein austarierter Kompromiss gefunden werden, der die EU-Richtlinie auf Minimalmaß umsetzt. Es stellt ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutzzielen und Interessen der Wirtschaft her. Die Änderungen des Bundestages bringen insbesondere Erleichterungen für die Vermittlung kleiner produktbezogener Versicherungen mit sich. Ich freue mich, dass hiermit vor allem für Reisebüros und den Einzelhandel eine praxisgerechte Lösung gefunden wurde."

Im November soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten werden.

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  • Quelle: /BMWI061027
  • Erstellt am 27.10.2006 - 15:53Uhr | Zuletzt geändert am 27.10.2006 - 15:53Uhr
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