Landesentwicklungsplan deutlich verändert
Landkreis Görlitz. Alles ganz anders: Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) legte das Sächsische Staatsministerium des Innern im November 2012 einen deutlich geänderten Entwurf vor. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) hatten bis zum 11. Januar 2013 erneut die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der Landkreis Görlitz hat auch diesmal davon umfassend Gebrauch gemacht.
Neue Stellungnahme des Landkreises Görliz zum Landesentwicklungsplan Sachsen
Der neue Entwurf des LEP unterscheidet sich nicht nur im Umfang von der ersten Fassung, umfasst er doch 24 Seiten mehr. Auch inhaltlich gab es Veränderungen, die wohl auf die erste Stellungnahme zurückzuführen sind, teilt das Görlitzer Landratsamt mit. "Leider konnten die Sachverhalte der ersten Stellungnahme vom März 2012 nicht direkt zugeordnet werden, da kein konkreter Abwägungsprozess stattgefunden hat. Der neue Entwurf ermöglicht zwar eine Prüfung der Forderungen und Hinweise des Landkreises. Es ist aber nicht erkennbar, ob dies nur Forderungen des Landkreises waren oder diese von mehreren TöB gestellt worden sind", heißt es weiter.
Die aktuelle Stellungnahme des Landkreises zum geänderten LEP-Entwurf besteht aus drei Teilen, die alle im Internet unter http://lep.landkreis.gr publiziert werden:
Teil 1
Zusammenfassung (grundsätzliche Aussagen, Hinweise und Forderungen);
Format A4 - 8 Seiten
Teil 2
Abwägungstabellen zu unseren Forderungen des 1. Anhörungsverfahrens und deren Berücksichtigung in dem geänderten Entwurf;
Format A3 - 35 Seiten
Teil 3
Änderungstabelle zu den neuen/geänderten Teilen
Anmerkungen/Forderungen/Hinweise zu den neuen/gestrichenen Passagen;
Format A3 - 17 Seiten
Insgesamt wurden rund 370 einzelne Sachverhalte erneut bzw. neu geprüft und bewertet. Ungefähr 60 Prozent waren inhaltlich „in Ordnung“, 10 Prozent der geänderten Passagen konnten dabei sogar ausdrücklich seitens des Landkreises begrüßt werden.
Dennoch gab es zu zu einem Drittel der Sachverhalte erneut teilweise grundlegende und umfangreiche Forderungen. Das Thema erneuerbare Energien - hier vor allem Windkraft - gehört zu so einem Sachverhalt, aber auch der Verkehr, besonders in Bezug auf die (Nicht)Berücksichtigung der kreislichen Stellungnahme zum Landesverkehrsplan 2025. Der Umgang mit der neuen möglichen Rolle der Landkreise in Bezug auf strategische und konzeptionelle Prozesse und der Umgang mit Rohstoffen sind weitere Punkte, die der Landkreis erneut angesprochen hat.
Weitere Grundaussagen, Hinweise, Forderungen aber auch Sachverhalte, die positiv begrüßt wurden, können dem Teil 1 der Stellungnahme entnommen werden.



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- Quelle: red
- Erstellt am 15.01.2013 - 23:49Uhr | Zuletzt geändert am 15.01.2013 - 23:49Uhr
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