Landesentwicklung geht alle an
Freistaat Sachsen. Wohin soll sich das Land entwickeln? Jetzt können die Bürger Einfluss nehmen. Die Sächsische Staatsregierung hat am 20. Dezember 2011 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange freigegeben. Das Dokument samst Begründung sowie der zugehörige Umweltbericht liegen in der Zeit bis zum 23. März 2012 gemäß §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 bis 3 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsLPlG bei den Landesdirektionen, den Landkreisen, den Kreisfreien Städten und den Regionalen Planungsverbänden zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann aus.
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012)
Die sächsischen Staatsbürger können zum Planentwurf, zu seiner Begründung sowie zum Umweltbericht bis zum 23. März 2012 gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, Abteilung Landesentwicklung, Vermessungswesen, 01095 Dresden, Stellung zu nehmen.
Außerdem kann das internetgestützte Online-Verfahren unter der Adresse http://www.landesentwicklungsplan.sachsen.de genutzt werden. Unter dieser Adresse können der Entwurf des LEP 2012, weitere Dokumente, Gesetze und sonstige Informationen zum Beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Zugleich kann online eine Stellungnahme dazu abgeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahme ist außerdem als E-Mail unter landesentwicklungsplan@smi.sachsen.de möglich.
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- Quelle: red
- Erstellt am 03.02.2012 - 00:22Uhr | Zuletzt geändert am 03.02.2012 - 00:27Uhr
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