10 Millionen Euro für das Landesprogramm Denkmalpflege
Dresden. In diesem Jahr stehen für den Erhalt und die Pflege von Kulturdenkmalen im Landesprogramm Denkmalpflege erneut 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Denkmalschutzförderungsverordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Damit können Kulturdenkmale auch nach den Änderungen im Zuge der Verwaltungsreform weiterhin landesweit einheitlich gefördert werden.
Landesprogramm Denkmalpflege kommunalisiert
Im Bereich der Denkmalpflege wurden mit der Verwaltungsreform effizientere und, so das sächsiche Innenministerium, bürgerfreundlichere Strukturen geschaffen. Iinsbesondere wurde das Landesprogramm Denkmalpflege kommunalisiert, d.h. überwiegend den sachnäheren Landkreisen und Städten, soweit sie untere Denkmalschutzbehörden sind, als Aufgabe übertragen. Vorher waren ausschließlich die Landesdirektionen dafür zuständig.
Der Freistaat Sachsen hat nach der Wiedervereinigung große Anstrengungen für den Erhalt und die Pflege der Kulturdenkmale unternommen und will dies auch in Zukunft tun. Seit 1991 sind über verschiedene Förderprogramme die sächsischen Städte sowie speziell der bauhistorische Bestand mit über 1,4 Mrd. Euro Fördermittel bedacht worden. Durch das Landesprogramm Denkmalpflege sind dabei allein 421,9 Mio. Euro Fördermittel geflossen.
Im Freistaat Sachsen gibt es ca. 105.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie ca. 13.000 archäologische Denkmale.
Das Bild zeigt die Kirche St. Ursula zu Friedersdorf, einem Ortsteil von Markersdorf bei Görlitz.
Foto: /BeierMedia.de



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- Quelle: /red
- Erstellt am 11.03.2009 - 08:01Uhr | Zuletzt geändert am 11.03.2009 - 08:09Uhr
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