Sonntagsöffnungen im Jahr 2007

Görlitz-Zgorzelec. Im Zuge der Durchführung des Vorschaltgesetzes zu den Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsvorschaltgesetz – SächsLadöffVschG) vom 16. November 2006 hat die Stadt Görlitz eine Allgemeinverfügung erlassen.

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Geesetzlicher Rahmen ausgeschöpft

Die Sonntagsöffungszeiten für das Jahr 2007 sind wie folgt geregelt:

1. Im Stadtgebiet dürfen außer in den Stadtteilen Klingewalde und Königshufen Verkaufsstellen am

a) 01.04.2007
b) 07.10.2007
c) 09.12.2007
d) 16.12.2007

in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen gehalten werden.



2. Im Stadtteil Klingewalde dürfen Verkaufsstellen am

a) 04.03.2007
b) 09.09.2007
c) 07.10.2007
d) 04.11.2007

in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen gehalten werden.


3. Im Stadtteil Königshufen dürfen Verkaufsstellen am

a) 04.03.2007
b) 29.04.2007
c) 09.09.2007
d) 04.11.2007

in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen gehalten werden.



Gem. § 1 Abs. 1 SächsLadöffVschG dürfen Verkaufsstellen an jährlich bis zu 4 Sonntagen zwischen 13.00 und 18.00 Uhr geöffnet sein. Nach § 1 Abs. 2 SächsLadöffVschG bestimmen die Gemeinden diese Tage durch Allgemeinverfügung. Bei der Freigabe kann die Öffnung auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. Um den Interessen der Handelsgewerbetreibenden weitestgehend möglich Rechnung zu tragen, wird hiermit von den gesetzlichen Möglichkeiten umfassend Gebrauch gemacht.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 26.02.2007 - 23:21Uhr | Zuletzt geändert am 26.02.2007 - 23:21Uhr
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