Novelliertes Gesetz über Telekommunikation
Berlin. Am 23. Februar 2007 ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Telekommunikationsgesetz enthält nunmehr unter anderem ausdrückliche Vorgaben für die Regulierung neuer Märkte, um Anreize für Innovationen und Investitionen zu fördern und Planungssicherheit für investierende Unternehmen zu schaffen.
Wesentliche Teile ab heute in Kraft
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Gesetz schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Der Vorwurf, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, ist unzutreffend."
Mit der Gesetzesnovelle werden Vorgaben für Preisansagen und -anzeigen geschaffen und die Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt. Dadurch soll mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen und der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern bekämpft werden.
Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen am 24. Februar 2007 in Kraft. Die Diensteanbieter haben sechs Monate Zeit, sich auf weitere umfangreiche Änderungen einzustellen, da zusätzliche rufnummernbezogene Regelungen, die den Verbraucherschutz betreffen, erst am 1. September 2007 in Kraft treten werden.


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- Quelle: /TEB
- Erstellt am 24.02.2007 - 08:52Uhr | Zuletzt geändert am 24.02.2007 - 08:52Uhr
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