Ferienarbeit und Steuern
Dresden. Die aktuelle Broschüre des Sächsischen Finanzministeriums "Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten" hält Steuertipps rund um den Ferienjob für die Sommer- und Semesterferien sowie für sonstige Aushilfsarbeiten bereit.
Steuertipps für Schüler und Studenten
Die Einkünfte von Schülern und Studenten aus einem Aushilfs- oder Ferienjob können nach zwei Varianten besteuert werden. Zum einen bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber nach den darauf eingetragenen individuellen Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers. Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde ausgestellt, in der man am 20. September des Vorjahres mit seiner Wohnung gemeldet war. Die zweite Möglichkeit ist die Pauschalierung der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer für den Arbeitslohn wird hierbei nach bestimmten Pauschsteuersätzen ermittelt, ist vom Arbeitgeber zu übernehmen und kann nicht erstattet werden.
Die günstigere Variante für die Besteuerung der Einkünfte aus der Ferientätigkeit ist oftmals die Vorlage einer Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber. Denn häufig kann das Finanzamt den Schülern und Studenten die Lohnsteuer teilweise oder vollständig erstatten. Hierfür ist jedoch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Voraussetzung.
Die zwischenzeitlich 12. Auflage der Broschüre fasst die wichtigsten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen für die Aushilfs- und Ferienjobber zusammen. Für weitere Fragen stehen die Finanzämter bzw. die jeweils zuständigen Krankenkassen zur Verfügung. Die Finanzämter sind auch im Internet unter http:// www.smf.sachsen.de >> Steuern >> Zu den Finanzämtern vertreten.
Wer sich über die neue Broschüre gleich vor Ort informieren möchte, hat dazu am Samstag, den 15. Juli 2006, von 10 Uhr bis 17 Uhr, zum Tag der offenen Tür im Sächsischen Finanzministerium die Gelegenheit.
Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden bei:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
Tel. (0351) 2 10 36 71 oder 2 10 36 72
eMail: publikationen@sachsen.de
Sie ist auch im Internet unter der Adresse:
http://www.smf.sachsen.de >> Service >> Downloads >> Steuern
zu finden.
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- Quelle: /SMF
- Erstellt am 13.07.2006 - 20:10Uhr | Zuletzt geändert am 13.07.2006 - 20:10Uhr
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