Das Geld ist auf dem Wegl
Görlitz-Zgorzelec. Das Märchen von Görlitz, wie der anonyme Spendensegen oft bezeichnet wird, hat seine Fortsetzung erfahren. Das Kuratorium der Altstadtstiftung hat am 25. April 2008 über die Vergabe der nunmehr bereits 14. „Altstadtmillion“ entschieden. Bei einer Gesamtantragshöhe vom 1,4 Millionen Euro waren die 511.500 Euro auf 82 eingereichte Förderanträge zu verteilen. Nach Prüfung und Abwägung der Anträge hat das Kuratorium seine Entscheidung getroffen.
Kuratorium hat 14. „Altstadtmillion“ verteilt
tZahlreiche private Antragsteller können in den nächsten Wochen mit einem Zuwendungsbescheid rechnen. Aber auch öffentliche Träger und kirchliche Einrichtungen dürfen sich über eine Zuwendung freuen und wichtige Vorhaben umsetzen. Private Anträge können hier aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Sie überwiegen aber bei weitem in der Zahl gegenüber den Anträgen aus der öffentlichen Hand und kirchlicher Einrichtungen.
Beispiele von Förderungen im nicht-privaten Bereich sind die Rekonstruktion des Ölberggartens im dritten Bauabschnitt mit Rosenterrasse, Wegen und Pflanzflächen, die Unterstützung der Arbeit der Jugendbauhütte, di Fortführung der Sicherungsarbeiten am Wandgemälde der Georgskapelle in der Kirche St. Peter und Paul, Sicherungsarbeiten in der Lutherkirche, Restaurierungs- und Sicherungsarbeiten an verschiedenen Grufthäusern und Grabstätten des Nikolaifriedhofes, die Erneuerung der Wappenschilde am Reichenbacher Turm und Sanierungsarbeiten an der Friedhofsmauer.
Die Mittel der Altstadtstiftung werden wie Denkmalmittel vergeben. Die Anträge werden bei der Unteren Denkmalschutzbehörde entgegengenommen und im Auftrag des Kuratoriums bearbeitet. Die Antragsteller müssen mit dem Antrag Kostenangebote und ein Konzept einreichen, das erkennen lässt, dass die Maßnahmen im Einklang mit den denkmalpflegerischen Erfordernissen sind und dem Erhalt des Denkmales dienen. Das Kuratorium, welches über die Anträge entscheidet, besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Görlitz als Vorsitzendem, gemäß Satzung festgelegten Vertretern der Verwaltung und der Bürgerschaft sowie dem Rechtsanwalt des Spenders.
Dem Vertreter des Spenders wird neben den Dokumenten der Kuratoriumssitzung eine Fotodokumentation über den Einsatz der Fördermittel im vergangenen Jahr übergeben.
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- Erstellt am 28.04.2008 - 19:49Uhr | Zuletzt geändert am 28.04.2008 - 19:49Uhr
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