Kinder- und Jugenderholung
Görlitz-Zgorzelec. Maßnahmen kommunaler und gemeinnütziger freier Träger der Jugendhilfe, die im Freistaat Sachsen tätig sind, können vom Jugendamt der kreisfreien Stadt Görlitz gefördert werden.
Görlitzer Jugendamt fördert auch im Jahr 2008 die Teilnahme von Görlitzer Kindern an Erholungsreisen und Ferienspielen
Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Das Jugendamt der Kreisfreien Stadt Görlitz fördert auch im Jahr 2008 die Teilnahme von Görlitzer Kindern an Erholungsreisen und Ferienspielen.
Der Zuschuss beträgt 30 Euro pro Tag für Erholungsreisen und 5 Euro pro Tag für Ferienspiele, maximal jedoch die Höhe des Teilnehmerbeitrages.
Anträge können jederzeit vor Maßnahmebeginn gestellt werden, allerdings nur durch:
- Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld beziehen,
- Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten,
- Familien, die Inhaber eines Familienpasses sind,
- Geringverdiener (Wohngeldempfänger und Familien, denen Elternbeiträge für Kinder, die den Hort, den Kindergarten oder die Kinderkrippe besuchen, durch das Jugendamt erstattet oder ermäßigt werden).
Nähere Informationen sowie Antragsformulare:
- bei den Veranstaltern
- im Jugendamt, Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz, Zimmer 271, Tel. 03581 - 67-2448


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- Quelle: /red
- Erstellt am 29.11.2007 - 21:03Uhr | Zuletzt geändert am 29.11.2007 - 22:23Uhr
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