Jetzt Kulturförderung beantragen!
Landkreis Görlitz, 6. August 2020. Anträge zur Förderung überörtlich wirkender Kulturprojekte für das Jahr 2021 können noch bis zum 1. September 2020 beim Landratsamt Görlitz eingereicht werden. Alle notwendigen Informationen, so etwa die Richtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Görlitz und die nötigen Formulare, sind online zu finden.
Deadline: 1. September 2020
Die Kulturförderung soll zielgerichtet zum Erhalt der Vielfalt und zur Entwicklung der Kulturlandschaft im Landkreis Görlitz beitragen.
Neue Ansätze für die Entwicklung des kulturellen Lebens in den Städten und Gemeinden des Landkreises sollen insbesondere gefördert und in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Die Anträge können vielfältigster Art sein und Projekte beinhalten, die über die jeweilige Gemeinde hinaus wirksam werden.
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen sein, sofern sie im Landkreis Görlitz kulturelle Aufgaben erfüllen und ihren Sitz im Landkreis Görlitz haben. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach der Bedeutung für den Landkreis Görlitz. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet bis zu einer Höhe von 5.000 Euro der Landrat, die Förderung von Projekten über 5.000 Euro wird vom Hauptausschuss entschieden. Die Zuwendung beträgt in der Regel die Hälfte zuwendungsfähigen Gesamtkosten; bei Vorliegen eines besonderen Kreisinteresses kann allerdings eine Förderung bis zu 80 Prozent gewährt werden.
Lediglich lokale Projekte werden nicht gefördert, dafür ist die jeweilige Kommune zuständig.
Mehr:
Kulturförderrichtlinie und Antrag



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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 06.08.2020 - 14:24Uhr | Zuletzt geändert am 06.08.2020 - 14:51Uhr
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