Wirtschaftsförderung aktiv
Löbau-Zittau. Jugendlichen im ALG-II-Bezug sollen im Landkreis Löbau Zittau bessere Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und somit eine Perspektive für ihre berufliche Zukunft erhalten. Zu diesem Zweck werden nun Unternehmen, die betriebliche Ausbildungsplätze für diese Zielghruppe bereit stellen, finanziell durch den Landkreis Löbau-Zittau unterstützt. Die entsprechende Richtlinie den wurde den Erfordernissen angepasst .
Unternehmen werden bei Berufsausbildung finanziell unterstützt
Kleinstunternehmen bzw. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro - bei verkürzter Ausbildungszeit von 1.500 Euro - für die Bereitstellung und Besetzung von betrieblichen Berufsausbildungsplätzen für Jugendliche im ALG-II-Bezug des Landkreises Löbau-Zittau gewährt.
Es können jedoch nur solche Berufsausbildungsverhältnisse gefördert werden, bei denen die betriebliche Ausbildung im Ausbildungsjahr 2007/08 neu begründet wird oder mit einer verbleibenden Ausbildungszeit von mindestens 12 Monaten fortgesetzt wird. Das Ausbildungsverhältnis muss spätestens bis zum 1. März 2008 beginnen.
Die Änderung der Richtlinie tritt am 15. Juli 2007 in Kraft und wird mit dem entsprechenden Förderantrag auf der Internetseite des Landkreises Löbau-Zittau eingestellt.
Auskünfte:
Tel. 03583 - 72 20 33 oder 72 20 37
Richtlinie und Förderantrag:
http://www.kreis-zi.de


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- Quelle: /red
- Erstellt am 20.07.2007 - 11:26Uhr | Zuletzt geändert am 20.07.2007 - 11:35Uhr
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